Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, waren einem für monatlich 2.800 Euro eingestellten Koch 28 Tage Jahresurlaub im Arbeitsvertrag zugesagt worden. Dafür klagte er jetzt die volle Abgeltung in Höhe von 3.563,63 Euro ein. Das Gericht macht ihm aber nur Hoffnung auf einen Betrag in Höhe von 2.584,60 Euro.

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Der Mann hatte zwar den vollen Urlaubsanspruch erworben, weil seine Einstellung im ersten Halbjahr der Arbeitsaufnahme lag. Doch der Urlaub war laut Arbeitsvertrag mindestens zur Hälfte in den Betriebsferien zu nehmen. "Und der betroffene Gasthof war während der Anstellung des Koches unstrittig 10 Tage geschlossen - womit 8 Werktage von seinem Jahresanspruch abzuziehen sind", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die Mainzer Entscheidung.

Obwohl die Urlaubserteilung für einen einzelnen Arbeitnehmer prinzipiell nicht im Ermessen des Arbeitgebers steht, darf letzterer nämlich kraft des ihm obliegenden Direktionsrechts jederzeit Betriebsferien in einem betriebsratslosen Betrieb einführen.

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