Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) plant laut einem Medienbericht, neben der bestehenden Elternzeit eine ähnliche Regelung für Großeltern einzuführen. Wie die „Passauer Neue Presse“ (Donnerstag) berichtet, sollen erwerbstätige Großeltern einen Anspruch auf Freistellung von ihrer Arbeit erhalten, wenn sie Enkelkinder betreuen. Die Großeltern-Regelung soll sogar dann gelten, wenn die Eltern selbst in Elternzeit sind. Ein finanzieller Ausgleich analog zum Elterngeld ist für erziehende Omas und Opas aber nicht vorgesehen.

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Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben hatte Kristina Schröder bereits für September angekündigt. Allerdings werden nicht alle Großeltern eine Erziehungszeit einfordern können. Der Rechtsanspruch bleibt nach den aktuellen Plänen auf Mitarbeiter von Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten beschränkt.

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine allgemeine Flexibilisierung der Elternzeit-Regelung vor. Bisher hat jedes Elternteil Anspruch auf Elternzeit, bis das Kind sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eltern das Kind selbst betreuen und mit ihm in einem Haushalt leben. Zwölf Monate Auszeit können derzeit auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden.

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Zukünftig soll es möglich sein, die Elternzeit noch flexibler auf die verschiedenen Altersstufen des Kindes aufzuteilen – bis zum 14. Lebensjahr. „Die Begrenzung des übertragbaren Zeitraums von bisher 12 Monaten soll aufgehoben werden und nicht genommene Elternzeit von bis zu 24 Monaten soll übertragen werden können“, heißt es in dem Positionspapier.

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