Die eingetragene Lebenspartnerschaft ermöglicht es gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland, ein eheähnliches Bündnis einzugehen. Doch die gleichen Rechte wie die Ehe genießen die homosexuellen Lebensgemeinschaften noch nicht, sie sind unter anderem bei der Einkommenssteuer benachteiligt. Das könnte sich nun ändern, denn 13 Bundestagsabgeordnete der CDU haben am Montag einen Vorstoß gewagt, homosexuelle Partner zumindest steuerlich gleichzustellen.

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Ungleichbehandlung nicht verfassungskonform

In einer gemeinsamen Erklärung schreiben die CDU-Politiker, es sei „nicht akzeptabel, dass der Politik immer wieder und absehbar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden muss“, die bestehende Ungleichbehandlung abzuschaffen. Die Unionsfraktion solle nun endlich die steuerliche Gleichstellung als eigene politische Entscheidung umsetzen. Unter anderem soll das Ehegattensplitting fortan auch gleichgeschlechtlichen Paaren gestattet sein. Lebenspartner trügen genauso wie Ehegatten „die gegenseitigen Unterhalts- und Einstandspflichten füreinander“, deshalb sei „das Steuersplitting auch für Lebenspartnerschaften nur konsequent“.

Damit nähert sich die Union in dieser Frage an SPD und Grüne an, die schon länger eine Gleichbehandlung von homosexuellen und heterosexuellen Lebenspartnerschaften fordern. Zu den Unterzeichnern des Aufrufs gehören unter anderen die stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Ingrid Fischbach sowie der gesundheitspolitische Sprecher Jens Spahn.

Ermutigt werden die Politiker durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 01. August, das die Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim Familienzuschlag für Beamte für verfassungswidrig erklärt hatte. Denn bis zum Jahr 2009 erhielten verheiratete Beamte, Richter und Soldaten mehr Geld als Staatsdiener, die in einer homosexuellen Partnerschaft lebten. Dies sei jedoch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 Abs.1 des Grundgesetzes (GG), betonten die Karlsruher Richter. Homosexuelle Beamte können nun rückwirkend zum Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes 2001 den Familienzuschlag verlangen.

Widerstand aus den eigenen Reihen wahrscheinlich

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder unterstützt den Appell ihrer Parteigenossen. Die CDU-Politikerin sagte der Süddeutschen Zeitung, der Vorstoß komme „zur rechten Zeit, denn in lesbischen und schwulen Lebenspartnerschaften übernehmen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander, sie leben damit konservative Werte“. Bis dato lehnten die Christdemokraten eine steuerliche Gleichstellung von Ehen und homosexuellen Partnerschaften ab.

Mit Widerstand aus den eigenen Reihen ist dennoch zu rechnen. Atomausstieg und die Aufgabe der Wehrpflicht erschütterten bereits wichtige Grundsätze christdemokratischer Politik, die rechten Flügel von CDU und CSU ringen seitdem um eine stärkere Rückbesinnung auf konservative Werte. CSU-Finanzexperte Hans Michelbach deutete bereits an, auf was sich die Befürworter einer Gleichstellung einlassen müssen. „Das Vorhaben wird im Finanzausschuss auf keinen Fall eine Mehrheit finden“, sagte der Politiker.

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Zudem betrifft die Benachteiligung eingetragener Partnerschaften nicht nur das Steuerrecht. Auch in anderen Bereichen, etwa dem Adoptionsrecht, sind homosexuelle Lebensgemeinschaften derzeit schlechter gestellt. Auf eine Anfrage der grünen Fraktion hat die Bundesregierung im Dezember 2011 detailliert aufgelistet, in welchen Bereichen Eheleute noch bevorzugt werden. Die 36seitige Antwort ist online abrufbar.

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