Mit dem Gesetzentwurf will man gewährleisten, dass die Versicherten ausführliche Informationen zur privaten Altersvorsorge erhalten. Auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage sollen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung über die Möglichkeiten der ergänzenden privaten Altersvorsorge aufklären. Speziell die staatlich geförderte Eigenvorsorge steht dabei im Fokus.

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Wie das Versicherungsjournal berichtet, dürfte der Bundesrat heute dem Vorschlag folgen und bezieht sich dabei auf Stimmen aus Kreisen der Länderkammer. Eine Empfehlung dem Antrag zuzustimmen, gab es bereits vom Bundesrats-Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik.

Bis dato gab es keine gesetzliche Regelung, die den Rentenversicherungsträgern Rechte und Pflichten zur zusätzlichen Informationsgebung bezüglich der privaten Altersvorsorge vorschreibt. Doch diese könnte Sinn machen. Denn immer mehr Versicherte suchten bei den zuständigen Stellen Rat. Nach der Ermittlung des künftigen Rentenanspruchs kann der Versicherte ableiten, ob und in welcher Höhe Versorgungslücken bestehen.

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Wird der Gesetzentwurf angenommen, könnten sich Versicherte bald auf eine umfangreichere Einzelfallberatung zur privaten Vorsorge freuen. Dabei soll über Vor- und Nachteile einzelner Anlageformen aufgeklärt werden. Eine konkrete Anlage- und Produktempfehlung wird es aber nicht geben. Die Beratung soll, so sie denn per Gesetz zugelassen wird, absolut produkt- und anbieterneutral sein.

Versicherungsjournal

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