Die Bundesregierung reagiert mit dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler‐ und Vermögensanlagenrechts auf Provisionsexzesse in der Branche. So waren seitens der Versicherer Abschlussprovisionen in Höhe von bis zu 18 Monatsbeiträgen in der privaten Krankenversicherung gewährt worden (Versicherungsbote berichtete: „Provisionsdeckelung beschlossen“).

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Ab dem 01.04.2012 wird die Provision für private Krankenversicherungen auf eine maximale Höhe von 9 Monatsbeiträgen begrenzt. Diese Regelung gilt ebenfalls für Krankenzusatzversicherungen, die in Verbindung zur Krankenvollversicherung abgeschlossen werden, wie zum Beispiel Krankentagegeld‐ und auch Krankenhaustagegeldversicherung. Der Bereich der übrigen Zusatzkrankenversicherung ist von den vorstehenden gesetzlichen Änderungen (noch) nicht betroffen.

Ebenfalls angepasst wird die Stornohaftungszeit. Sie wird in den Bereichen der privaten Krankenversicherung, sowie der Lebensversicherungen (z. B. BU, Risiko‐LV etc.) auf 60 Monate angehoben.

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