Im kommenden Jahr will Bundesfamilienministerin Kristina Schröder das neue Betreuungsgeld für Eltern einführen. Ab August 2013 sollen alle Eltern, die ihre Kinder vom ersten bis zum dritten Geburtstag zu Hause erziehen und nicht in eine öffentliche Betreuungseinrichtung geben, hundert Euro pro Monat erhalten, ab 2014 sogar 150 Euro. In der Bundesregierung ist das Vorhaben umstritten, die FDP und Teile der CDU lehnen das als „Herdprämie“ verspottete Betreuungsgeld ab. Dennoch will das Familienministerium einen entsprechenden Gesetzesentwurf noch vor Ostern auf den Weg bringen.

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Ein wichtiger Grund für die Kritik ist die unsichere Finanzierung des Betreuungsgeldes. Experten rechnen mit jährlichen Mehrkosten von bis zu zwei Milliarden Euro. Doch Kristina Schröder scheint nun eine Möglichkeit gefunden zu haben, die Ausgaben zumindest einzuschränken: Nach Informationen der Zeit sollen Hartz IV-Empfänger keinen Anspruch auf die Leistung haben oder auf die Grundsicherung angerechnet bekommen. Demnach fallen auch die Kosten deutlich geringer aus als ursprünglich veranschlagt. Im Referentenentwurf für den Bundeshaushalt 2013 sind laut Zeit 400 Millionen Euro für das Betreuungsgeld vorgesehen, ab dem Jahr 2014 jeweils 1,2 Milliarden Euro. Damit würden Hartz IV-Empfänger erneut eine Schlechterstellung bei Familienleistungen erfahren: Seit dem 1. Januar 2011 wird bereits das Elterngeld auf Leistungen nach Hartz IV sowie auf die Sozialhilfe angerechnet.

Heftige Kritik vom Paritätischen Wohlfahrtsverband

Mit deutlichen Worten reagierte der Paritätische Wohlfahrtsverband auf Kristina Schröders Pläne, Hartz IV-Familien vom Betreuungsgeld auszuschließen. In einer Pressemitteilung kritisierte der Verband, es handle sich um eine „schamlose Brüskierung“ der Harzt IV-Bezieherinnen, die zudem möglicherweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Da es sich nicht um eine Hilfeleistung, sondern eine Anerkennungsprämie handle, gebe es keine Begründung, die Auszahlung an Hartz IV-Bezieherinnen zu verweigern.

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Der Verband forderte die Bundesregierung auf, von dem umstrittenen Vorhaben „Betreuungsgeld“ Abstand zu nehmen. "Der Vorgang zeigt, dass das Projekt völlig unausgegoren und fachlich nicht mehr zu retten ist", konstatiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Das Betreuungsgeld ist eine familien- und bildungspolitisch unsinnige Prämie für Besserverdienende. Es geht weder um Wahlfreiheit noch um die Anerkennung für familiäre Betreuungs- und Erziehungsleistungen. Es geht ausschließlich um einen Bonus für Familien, die finanziell nicht drauf angewiesen sind", so Schneider. Stattdessen solle das Geld lieber in den Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder investiert werden.

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