Wer seinen Hund unkontrolliert laufen lässt, riskiert nicht nur, dass er durch den Hund verursachte Schäden ersetzen muss. Wie die Württembergische Versicherung mitteilt, müssen Hundebesitzer bei Körperverletzungen auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

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In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt (2 Ss 362/10) entschiedenen Fall wurde eine Hundebesitzerin in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung verwarnt: Ihr wurde eine Geldstrafe von 2.000 Euro angedroht, falls es zu einem weiteren Zwischenfall mit ihren Hunden kommen sollte.

Sie hatte ihre beiden Boxerhunde in einem Waldstück vorauslaufen lassen und nicht verhindern können, dass es an einer nicht einsehbaren Wegkreuzung zu einer Beißerei mit einem angeleinten Hund kam. Beim Versuch, die Hunde zu trennen, war die Besitzerin des angeleinten Hundes von einem der Boxerhunde in die Hand gebissen worden.

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Laut Gericht hätte der Besitzerin der Boxerhunde klar sein müssen, dass es in dem Waldstück zu einer solch kritischen Situation kommen könnte. Sie hätte ihre Hunde zumindest an unübersichtlichen Stellen an die Leine nehmen müssen. Dabei komme es nicht darauf an, ob ihre Hunde bereits vor dem Vorfall verhaltensauffällig waren.

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