Bis dato machten nur wenige gesetzlich Versicherte von diesem Recht Gebrauch. Denn oft war es sehr mühsam an die Daten zu kommen. Mit dieser Neuregelung, die Bestandteil des zum 1. Januar 2012 in Kraft tretenden Landärzte-Gesetzes werden soll, will man den Patienten mehr Transparenz bieten und das gepaart mit weniger bürokratischen Hürden für die Versicherten. Darauf verständigten sich, nach Informationen der Rheinischen Post, Union und FDP. CSU-Gesundheitsexperte Johannes Singhammer erklärte: "Bislang ist es für die Patienten ein sehr bürokratisches Verfahren, eine Auskunft über die Abrechnung der Ärzte zu erhalten. Durch das neue Verfahren erwarte ich einen großen Schritt nach vorn für mehr Offenheit."

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Auch für die Ärzte soll kein Mehraufwand entstehen. Vorreiter für dieses Modell ist die AOK Nordwest, die bereits seit September ihren Versicherten diesen Service bietet (der Versicherungsbote berichtete: „AOK NordWest bietet Patienten Transparenz“).

Über die Homepage der Krankenkasse sollen die gesetzlich Versicherten mit einem PIN ihre Daten einsehen können. Diese sollen eine Auflistung der Diagnosen, der erbrachten Untersuchungen und Behandlungen sowie die daraus resultierenden Honorare enthalten. Durch die neue Plattform können Patienten kontrollieren, ob die von der Krankenkasse bezahlten Leistungen vom Arzt erbracht wurden. Die Auflistung soll in Form einer Quartalsabrechnung erstellt werden. Wie schnell diese online verfügbar sein wird, ist noch offen.

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