Aktuell kann jeder, der eine private Renten- oder Lebensversicherung mit 12 Jahren Mindestvertragslaufzeit abschließt, ab seinem vollendeten 60. Lebensjahr steuerbegünstigt über das Kapital verfügen. Bei der Kapitalauszahlung muss dann nur die Hälfte der Erträge versteuert werden, die andere Hälfte bleibt steuerfrei.

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Das ist bei Verträgen, die nach 2011 abgeschlossen werden, nicht mehr möglich. Wer mit 60 oder 61 Jahren eine Kapitalauszahlung aus seiner Lebens- oder Rentenversicherung erhält, muss die Kapitalerträge voll versteuern. Weiter ist bei steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukten wie Riester- und Rürup-Renten oder der betrieblichen Altersvorsorge nur noch bei Abschluss im Jahr 2011 eine Auszahlung bereits ab dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich.

Bei einem Abschluss nach 2011 kann man die steuerbegünstigte Kapitalauszahlung erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Auch das Rentenbeginnalter verschiebt sich auf das vollendete 62. Lebensjahr, erst dann ist eine vorzeitige Auszahlung steuerlich geförderter Altersvorsorgeprodukte möglich. Dazu kommt, dass man sich 2011 noch den höheren Garantiezins für die Lebensversicherungsprodukte von 2,25 Prozent sichern kann. Ab 2012 sinkt dieser auf nur noch 1,75 Prozent.

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