Als eine der ersten Assekuranzen in Deutschland hat der Maklerversicherer Rhion eine spezielle Versicherung gegen die Folgen von Mietbetrug entwickelt. Das neue Versicherungskonzept ist insbesondere auf die Interessen privater Haus- und Wohnungsbesitzer zugeschnitten, die sich als Vermieter gegen die Auswirkungen von Mietnomadentum absichern wollen.

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Wer als Vermieter ein Opfer von Mietnomaden geworden ist, muss tief in die Tasche greifen: Zu Beginn sind es die Kosten für den Mietausfall, die schmerzhaft zu Buche schlagen. Doch dabei bleibt es häufig nicht allein. Immer wieder hinterlassen Mietnomaden in der an sie vermieteten Wohneinheit eine Spur der Verwüstung: Sie werden auch noch zu Mietvandalen, deren schlimmes Wüten selbst Hartgesottenen die Sprache verschlägt.

Genau an diesem Punkt setzt die Rhion, ein Tochterunternehmen der RheinLand Versicherungsgruppe Neuss, mit ihrer Produktinnovation an. Geschaffen wurde eine Versicherung, deren Basistarif die Erstattung von Mietausfällen dann vorsieht, wenn dem säumigen Mieter wirksam gekündigt wurde, der Mieter den Wohnraum aber weiterhin nutzt und die hinterlegte Kaution aufgezehrt worden ist. Geleistet wird für eine Dauer von maximal einem Jahr ab dem dritten Monat, in dem die Miete ausbleibt.

Gleichzeitig ist der Vermieter gegen Schäden abgesichert, die durch eine dem säumigen Mieter anzulastende mutwillige Zerstörung von Einrichtungs- und Ausstattungsobjekten der Wohnung oder des Hauses entstanden sind (Mietvandalismus); die Versicherung greift in diesem Zusammenhang auch dann, wenn zum Haus oder zur Wohnung gehörende Gegenstände abhanden gekommen sind.

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Geleistet wird sogar bei Ungezieferbefall sowie bei Beeinträchtigungen des Mietobjektes durch Verwahrlosung des Gesamtzustandes der vermieteten Immobilie. Darüber hinaus werden auch gewisse Zusatzkosten übernommen. Während der fälligen Renovierung, durch die sich die Neuvermietung verzögert, werden weitere zwei Monatsmieten übernommen. Abgesichert werden können Mietausfälle für sechs oder zwölf Monate (max. 5.000 bzw. 10.000 Euro) sowie optional Sachschäden mit 10.000, 20.000 oder 30.000 Euro.

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