"Für den Vermittler bietet diese spartenübergreifende Produktkombination zudem einen neuen, ganzheitlichen Beratungsansatz, der vor allem für den Einstieg in eine langfristige Kundenbeziehung mit jungen Leuten interessant ist. Denn sie haben noch einen langen Berufs- und Lebensweg vor sich, auf dem auch der Versicherungsschutz unkompliziert mitwachsen sollte", sagt Dr. Christoph Helmich, zuständiges Vorstandsmitglied für die Krankenversicherung.

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Ein Problem bei der Beratung von jungen Kunden ist, dass sie oft noch nicht das Geld für eine umfassende Absicherung in allen wichtigen Lebensbereichen haben. Gerade die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist aber für diese Zielgruppe unverzichtbar, da sie in den ersten fünf Jahren des Berufslebens durch den Staat gar nicht abgesichert ist. Die Continentale will mit der starterVorsorge BU Premium ein Angebot für diese Zielgruppe schaffen.

Die starterVorsorge umfasst beispielsweise Nachversicherungsgarantien, die innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach dem Ereignis ausgeübt werden können - etwa bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, Heirat oder Geburt eines Kindes. "Im Sinne einer ganzheitlichen Beratung bleibt der Vermittler so in regelmäßigem Kontakt mit seinem Kunden und lernt dessen Lebensplanung gut kennen", erläutert Dr. Dr. Michael Fauser, im Continentale-Vorstand zuständig für die Lebensversicherung.

Und bei dieser Beratung darf auch der private Krankenversicherungsschutz nicht vergessen werden. Nur: Wenn der junge Versicherte schließlich genug Geld hat, seinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zu ergänzen oder in die PKV zu wechseln, erschweren erste Erkrankungen häufig den Abschluss. "Dieses Problem können Kunden und Vermittler jetzt ganz einfach mit dem Optionstarif AV-P1 der Continentale lösen", so Dr. Christoph Helmich.

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Mit dem AV-P1 sichert sich der Kunde zum Abschlusszeitpunkt das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten einen privaten Krankenvoll- oder Ergänzungsversicherungsschutz zu bekommen. Diese Wechseloption kann der Versicherte 5, 10 oder 15 Jahre nach Vertragsabschluss, spätestens im Alter von 50 Jahren oder zu einem individuell gewählten Zeitpunkt ausüben. Der Abschluss des Tarifs ist bis zum 45. Lebensjahr möglich.

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