Eine Person ist nach EU-Definition armutsgefährdet, wenn sie nach Einbeziehung staatlicher Transferleistungen ein Einkommen von weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung des Landes, in dem sie lebt, zur Verfügung hat. In Deutschland belief sich der Schwellenwert für Armutsgefährdung im Jahr 2008 für eine alleinlebende Person auf 11 151 Euro im Jahr.

In der Eurozone waren durchschnittlich 15,9 Prozent der Personen im Jahr 2008 armutsgefährdet, in den seit 2004 beigetretenen zwölf neuen Mitgliedstaaten durchschnittlich mehr als jede/r Sechste (17,1%).
Vergleicht man die einzelstaatlichen Ergebnisse untereinander, so war die Armutsgefährdung besonders stark ausgeprägt in den baltischen Staaten Lettland (25,7%), Litauen (20,6) und Estland (19,7%), in den Balkanländern Rumänien (22,4%) und Bulgarien (21,8%) sowie in Griechenland (19,7%) und Spanien (19,5%). Die niedrigsten Quoten wiesen die Tschechische Republik (8,6%), die Slowakei (11,0%), die Niederlande (11,1%) und Slowenien (11,3%) auf.

Die Ungleichheit der Einkommen, die als Verhältnis zwischen den Einkommen der Bevölkerung im oberen und unteren Fünftel (20% einkommensstärkste beziehungsweise –schwächste Personen) der Einkommensverteilung dargestellt wird, nahm 2008 in Slowenien die geringsten Ausmaße an. Dort war das Einkommen der 20 Prozent einkommensstärksten Personen insgesamt 3,2 Mal so hoch wie das der 20 Prozent einkommensschwächsten.
Den höchsten Wert hatte Lettland mit 7,3 zu verzeichnen.
In Deutschland betrug die Einkommensungleichheit 4,5, sie lag damit etwas unter den Durchschnittswerten von 4,9 für die Europäische Union insgesamt beziehungsweise 4,8 für die Eurozone.