Die privaten Banken wollen das Anlegervertrauen weiter stärken und unterstützen daher die Pläne der Bundesregierung, die Anlageberatung wirksam zu kontrollieren mit einem eigenen Vorschlag.

Bislang sieht der Entwurf des Anlegerschutzgesetzes vor, die rund 300.000 Kundenberater in der Kreditwirtschaft bei der "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" (BaFin) zu registrieren und zu kontrollieren. Das hält der "Bankenverband" für weit überzogen. Denn allein durch eine Erfassung von Mitarbeiternamen werde die Kontrolltätigkeit der BaFin nicht verbessert. Das Register stelle vielmehr alle Beschäftigten unter Generalverdacht, die im Interesse ihrer Kunden ordnungsgemäß beraten. „In der Flensburger Punktekartei werden auch nicht alle deutschen Führerscheininhaber erfasst, sondern nur diejenigen, die gegen wichtige Verkehrsvorschriften verstoßen“, verdeutlicht Kemmer.

Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, die Anlageberatung durch die BaFin besser und effizienter beaufsichtigen zu können, lasse sich anders und weniger einschneidend erreichen. Daher hat der "Bankenverband" einen eigenen Vorschlag entwickelt, der auch dem Gesetzgeber seit Oktober 2010 vorliegt:
Die Banken werden verpflichtet, Fälle eklatanter oder wiederholter Fehlberatung der BaFin unverzüglich mitzuteilen. Dabei sollen die Identitäten des Beraters und auch seines Vorgesetzen offengelegt werden. In ein BaFin-Register kommen nur solche Mitarbeiter, die eklatant oder wiederholt wegen Fehlberatung aufgefallen sind.

Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, Michael Kemmer: „Unser Vorschlag verbessert die Kontrollmöglichkeiten der BaFin deutlich. Sie kann jederzeit überprüfen, ob auch gemeldet wird. Hingegen ist das vom Bund geplante Register kein taugliches Mittel, die Qualität der Beratung zu verbessern.“

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