Proaktive Reaktionen der Institute – in Form von konkreten Vorgaben für ihre Mitarbeiter – sind gefragt, damit Negativeinträge im Register verhindert werden können. Dies kann beispielsweise über eine Anpassung der Beratungsprozesse und -software geschehen.
Gleichzeitig wird das Thema Zertifizierung der Berater in den Vordergrund rücken, um die Qualifikation der Mitarbeiter zu dokumentieren. Das ist das Ergebnis einer Marktbeobachtung von "Steria Mummert Consulting".

“Kein Institut kann es sich leisten, bei der BaFin schlechter abzuschneiden als die Konkurrenten und womöglich Strafgeld zu zahlen“, sagt Rainer Deckers, Bankenexperte bei "Steria Mummert Consulting".
„Bisher lassen die Beratungsprozesse und eingesetzten Softwareprogramme den Mitarbeitern oft große Spielräume, um ein individuelles Eingehen auf die Kundenwünsche zu ermöglichen. Hier gilt es nachzujustieren, trotzdem aber weiterhin eine maßgeschneiderte Beratung anzubieten.“

Wie bereits bei den Versicherungsmaklern vorgeschrieben, sollten zudem auch Banken künftig die Qualifikation ihrer Berater flächendeckend nachweisen, beispielsweise durch ein Zertifikat der Industrie- und Handelskammern. Das schafft Sicherheit für das Institut sowie deren Kunden und dokumentiert den Qualitätsanspruch in der Beratung.

Das Gesetz zum Anlegerschutz wird nach der ersten Lesung im Bundesrat am vergangenen Freitag nun in dieser Woche im Bundestag diskutiert und soll bereits im kommenden Frühjahr in Kraft treten.
Es sieht nicht nur die Einrichtung des Beraterregisters vor, sondern verpflichtet die Institute gleichzeitig zu sogenannten Beipackzetteln, in denen sie ihren Kunden Chancen, Risiken und Kosten der Finanzpapiere zielgruppengerecht erläutern. Zwar haben bereits viele Sparkassen, Volks- und Privatbanken solche Produktinformationen erstellt, diese werden jedoch den Verbraucheranforderungen an Verständlich- und Übersichtlichkeit kaum gerecht.
„Es gilt, die Beipackzettel zu standardisieren, vor allem bei der Festlegung von Risikoklassen. Identische Anlageprodukte müssen von allen Instituten dem gleichen Risiko zugeordnet werden. Sonst wird der Gesetzgeber erneut nachbessern müssen“, sagt Rainer Deckers.

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