Im "mobil komfort" sind auch sogenannte Eigenschäden mitversichert:
Beschädigt der Fahrer mit einem bei der "DBV" versicherten Fahrzeug sein Eigentum (zum Beispiel das Garagentor oder ein Zweitfahrzeug), zahlt die Versicherung den Schaden. Darüber hinaus lässt sich die Versicherungsleistung durch verschiedene Bausteine individuell ergänzen.

Kostenvorteile kann der Baustein "Rabattschutz Top" bringen:
Auch bei einem selbstverschuldeten Unfall bleibt die Schadenfreiheitsklasse (ab SF 4) erhalten und die Versicherung erhöht die Beiträge unfallbedingt nicht. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherungsnehmer eine Vollkaskoversicherung oder nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Im Bereich Schadenservice arbeitet auch die "DBV" mit mit Vertragswerkstätten. Diese sind von der DEKRA zertifiziert und bieten z.B. Reparaturen mit Originalteilen, Hol- und Bringdienst oder ein kleines, kostenloses Ersatzfahrzeug.
Vereinbart der Kunde bei Vertragsschluss die Nutzung der Partnerwerkstätten, können bis zu 15 Prozent Kaskoprämie gespart werden.

Auch eine Fahrerschutzversicherung kann eingeschlossen werden.

Sowohl bei "mobil komfort" wie auch bei "mobil kompakt" gilt der Versicherungsschutz bei Haftpflichtschäden bis zu einer pauschalen Deckungssumme von 100 Millionen Euro und 12 Millionen Euro je geschädigte Person.
Darüber hinaus zahlt die Teilkaskoversicherung für Schäden, auf die der Versicherte keinen Einfluss hat, wie zum Beispiel Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Tierbissschäden.
Auch wenn Schäden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, bleibt der Versicherungsschutz uneingeschränkt bestehen (außer bei Diebstahl und Alkohol bzw. Drogen). Ebenso sind Fahrzeug- und Zubehörteile wie Radios oder fest eingebaute Navigationssysteme mitversichert.

Vollkasko

Abgesehen von wenigen Ausnahmen wie Verschleiß oder Schäden durch Krieg deckt die Vollkasko-Police der DBV alle Schäden ab. Mitversichert sind auch viele sogenannte Betriebsschäden, die der normale Betrieb des Fahrzeugs mit sich bringt – wie zum Beispiel Schäden, die durch das Verrutschen einer Ladung im Kofferraum entstanden sind.

Informationen zu den neuen Tarifen stehen ab 1. Oktober 2010 auch im Internet unter www.DBV.de zur Verfügung.

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