Grund dafür sind neu festgelegte Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen. Die Krankenkassen wollen jährlich 460 Mio. Euro bei den Pharmaherstellern sparen, kassieren aber auch die Zuzahlungen ihrer Versicherten ein, die die Apotheken weiterleiten müssen (2009: 1,7 Mrd. Euro), teilte die "Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände" (ABDA) mit.

Ab 1. September 2010 seien 5.524 von 30.317 Arzneimitteln, die einem Festbetrag unterliegen, von der Zuzahlung befreit. Das sind 18,2 Prozent – also nicht einmal jede fünfte Packung.
Ein Jahr zuvor waren es noch 10.550 von 29.230 Packungen, also 36,1 Prozent. Zum 1. August 2010 waren 8.416 von 30.372 Medikamenten zuzahlungsfrei (27,7 Prozent).
Arzneimittel sind immer dann zuzahlungsbefreit, wenn ihre Preise mind. 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag, einem Erstattungshöchstbetrag, liegen. Die Pharmahersteller können ihre Preise alle 14 Tage ändern, um sie daran anzupassen.

Der Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms, ob ein Präparat zuzahlungspflichtig ist. Zuweilen lässt sich ein zuzahlungsfreies Austauschpräparat finden.
Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Preises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Die Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die gesetzlichen Krankenkassen einzusammeln und an die einzelnen Kassen weiterzuleiten.