Spätestens seit Mai 2007, dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts, müssen Versicherungsvermittler zum Schutze ihrer Kunden eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nachweisen, um in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen zu werden, was nach einer EU-Richtlinie zur Berufszulassung notwendig ist.

Die Kosten einer Versicherung waren unterschiedlich hoch und betrugen bei Einzelversicherungen pro Jahr zwischen ca. 500 € und 1.000 € netto. Schon bisher hatten die BVK-Mitglieder aufgrund eines Vertrages mit einem Versicherungskonsortium einen deutlichen Vorteil, betrug doch die Jahresnettoprämie nur 475 € netto.

Ein neuer Gruppenversicherungsvertrag mit der Axa, der nach einer Ausschreibung des Verbandes ausgehandelt werden konnte und der allen Verbandsmitgliedern offen steht, ermöglicht nunmehr eine Absenkung der Prämien auf bis zu 228 € netto bei gleichem Versicherungsrisiko und Deckungsschutz des bisherigen Vertrages, der zum 31.12.2010 gekündigt wurde.

Der BVK, der das Inkasso der Prämien für den Versicherer für Mitglieder kostenlos betreiben wird und damit den Grundstein für die Prämienabsenkung legte, erwartet mit dem Vertrag einen deutlichen Mitgliederzulauf.

BVK

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