"Wer künftig nicht bis 67 arbeiten kann, weil er zum Beispiel arbeitslos ist, muss für zwei Jahre vorzeitigen Rentenbeginn 7,2 Prozent Abschlag in Kauf nehmen. Eine Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 wäre für die Menschen ein reines Rentenkürzungsprogramm", erklärte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher in München.

Nur ein Fünftel der 60-jährigen Arbeitslosen schafft wieder den Sprung in die Erwerbstätigkeit, von den 64-Jährigen seien es nicht einmal 10 Prozent, erklärte Mascher. "So lange nur jeder zweite Betrieb in Deutschland über 50-Jährige beschäftigt, nur jeder dritte über 60-Jährige noch erwerbstätig ist und auch nur 2,5 Prozent der über 55-Jährigen beruflich weitergebildet werden, so lange darf die 'Rente mit 67' nicht eingeführt werden", forderte die VdK-Chefin.

24 Prozent der 55- bis 59-Jährigen müssten aus gesundheitlichen Gründen in Frührente gehen. Mascher: "Die Erwerbsminderungsrentner hätten dann nicht nur mit ihrer Krankheit oder Behinderung, sondern auch mit hohen Abschlägen bei den Renten zu kämpfen."

Der VdK forderte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen auf, die im Gesetz festgehaltene Überprüfungsklausel bei der Anhebung der Regelaltersgrenze ernst zu nehmen und objektiv prüfen zu lassen, ob die Arbeitsmarktbeteiligung Älterer die Einführung der "Rente mit 67" rechtfertigt.

VdK

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