Opfer von Unfällen mit Ineas oder LadyCarOnline versicherten Autos sind sicher. Für sie zahlt die Verkehrsopferhilfe, wenn sie keine Kaskoversicherung haben, keine Lohnfortzahlung bekommen oder keine Krankenversicherung ihre Behandlungskosten übernimmt. Wenn die Vollkasko des Unfallopfers zahlt, bleibt sein Schadenfreiheitsrabatt erhalten und wird nicht zurückgestuft.

Anders sieht es laut Stiftung Warentest für Ineas- und LadyCarOnline-Versicherte selbst aus: Kaskoschäden am eigenen Auto müssten sie jetzt selbst zahlen.
Haftpflichtschäden können sogar zu ruinösen Ersatzforderungen führen: Wenn Versicherer des schuldlosen Opfers einspringen mussten oder Arbeitgeber Lohn fortgezahlt haben, können sie vom Unfallfahrer vollen Ersatz verlangen.

Zusätzliches Risiko: Unfallopfer können Schadenersatz auch direkt vom Verursacher fordern. Dann muss der Unfallfahrer zahlen. Erst danach kann er sich an die Verkehrsopferhilfe wenden und versuchen, sein Geld zurück zu bekommen. Sie wird ihm aber nichts geben, wenn sich das Unfallopfer auch aus anderen Quellen wie der eigenen Versicherung hätte Ersatz holen können.

Ob bereits gezahlte Beiträge für den Zeitraum ab September erstattet werden, ist wegen der Zahlungsschwierigkeiten des niederländischen Versicherers offen.

Stiftung Warentest

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