Ärztliche und zahnärztliche Behandlungen sind ab sofort bis zum Höchstsatz der jeweiligen Gebührenordnung erstattungsfähig.
In den Tarifen mit stationären Wahlleistungen ("easyflexclinic+" und "easyflexcomfort+") für die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus gelten keine Gebührenbegrenzungen, es wird sogar über Höchstsatz geleistet. Außerdem sehen alle "easyflex+"-Tarife Erstattungen für ambulante Psychotherapie vor.

Barmenia

Anzeige