Bereits im Frühjahr wurde eine Änderung des EEG beschlossen (versicherungsbote.de berichtete) und nun in revidierter Form bestätigt. Das aktualisierte Gesetz regelt die Reduzierung der Einspeisevergütung für Solarstrom in zwei Schritten.

Mit Stichtag 1. Juli 2010 erhalten Erzeuger von Strom aus Hausdachanlagen 13 Prozent, aus Freiflächenanlagen 12 Prozent und aus Anlagen auf Konversionsflächen 8 Prozent weniger Vergütung. In einer zweiten Stufe werden für Anlagen, die ab dem 1. Oktober 2010 ans Netz gehen, die Vergütungssätze um weitere 3 Prozentpunkte abgesenkt.

Die schrittweise Reduzierung geht auf den Vorschlag des Vermittlungsausschusses zurück, der auf Wunsch der Länder einberufen worden war. Diese hatten ursprünglich gefordert, die Verringerung der Einspeisevergütung auf höchstens 10 Prozent zu begrenzen.

Bundesrat

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