Die neue Richtlinie gilt für Kredite ab 200 Euro bis maximal 75.000 Euro. Ihr Ziel ist es, eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, größere Rechtssicherheit bei grenzüberschreitendem Vertragsabschluss zu bieten und mehr Transparenz und Effizienz auf dem europäischen Kreditmarkt zu fördern.

In "klarer, prägnanter Form" müssen den Kunden die notwendigen Informationen auf einem Standardformblatt mitgeteilt werden, damit diese "in voller Sachkenntnis" entscheiden können. Dabei sind Mindestangaben zu beachten, die auch für die Werbung von Krediten gelten.
  • effektiver Jahreszins (mit Berücksichtigung von Kosten für Bausparverträge und Versicherungen)
  • Sollzins
  • Einzelheiten aller anfallenden Kosten (auch Zinsen, Provisionen, Steuern, Entgelte der Vermittler)
  • Gesamtkreditbetrag
  • Vertragslaufzeit

Geworben werden darf nur noch mit Zinskonditionen, die für mindestens zwei Drittel der abzuschließenden Kreditverträge gelten. Zusätzlich soll ein erläuterndes, repräsentatives Beispiel angegeben sein. Die Verbraucher können innerhalb von 14 Tagen von ihrem Rücktrittsrecht ohne Angaben von Gründen Gebrauch machen. Eine vereinbarte Kündigungsfrist darf den Zeitraum von einem Monat nicht überschreiten. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Kredits ist es dem Kreditgeber offen gestellt, eine Entschädigung für eventuelle daraus resultierende Kosten zu verlangen.

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