Erwerbstätige aus gleich 77 Berufen erhalten künftig bei der Condor Versicherungsgruppe ihren Berufsunfähigkeitsschutz zu einem deutlich günstigeren Preis:
Ab dem 01. Juni 2010 sinken die Beiträge für Neuverträge um bis zu 60 Prozent.
Insbesondere Techniker und Ingenieure sollen von den Neuregelungen profitieren.

Darüber hinaus wurden zum 01. April 2010 die Bedingungen optimiert: Die neue Infektionsklausel zum Beispiel greift ab sofort nicht nur bei Ärzten und die zumutbare Einkommenseinbuße wurde konkretisiert.

Infektionsklausel für alle Berufe

Gemäß dieser Infektionsklausel von Condor liegt Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn der versicherten Person von der zuständigen Behörde ein vollständiges berufliches Tätigkeitsverbot auferlegt wird, das mindestens sechs Monate andauert.
Diese Nachweiserleichterung ist häufig nur für Arztberufe vorbehalten. Condor will die Infektionsklausel künftig für alle Berufe anwenden. Denn auch einem Koch oder Lehrer kann aufgrund einer Infektion die Ausübung seines Berufs verboten werden.

Klar definierte zumutbare Einkommenseinbuße – auch bei Selbstständigen

Zudem wurde die zumutbare Einkommensreduzierung bei der konkreten Verweisung festgelegt:
So wird die BU-Rente bei Condor jetzt in jedem Fall gezahlt, wenn das Einkommen des Kunden in der neu ausgeübten Tätigkeit um mindestens 20 Prozent unter dem bisherigen Einkommensniveau liegt. Die neue Regelung gilt auch bei der Umorganisation von Selbstständigen.

Condor

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