Der Tarif "PflegePlus" leistet bereits bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz (z.B. Demenz) und somit bei einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf. Leistungsvoraussetzung ist die Feststellung im Gutachten der Pflegepflichtversicherung. Der Versicherte erhält dann 200 Euro Betreuungsgeld im Monat. Der Tarif kann mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.

Seit Inkrafttreten der Pflegereform können sich Arbeitnehmer für maximal sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen, um die fachgerechte Pflege naher Angehöriger zu organisieren - müssen allerdings auf ihr Gehalt verzichten.

Mit dem Tarif "PflegePrivat" soll dieser Verdienstausfall mit einer monatlichen Zahlung von 500 Euro gemildert werden. Sind Kinder (bis 14 Jahre) des Versicherten oder/und der Pflegeperson zu betreuen, leistet der Tarif ebenfalls:
  • Organisation der Betreuung innerhalb von 24 Stunden
  • Einmalbetrag in Höhe von 250 Euro

Beim erstmaligen Eintritt in eine der versicherten Pflegestufen erhält der Versicherte einmalig 1000 Euro. Für den Versicherten stehen auch weiterführende Serviceleistungen bereit, z.B. Informationen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testamentsgestaltung und fachspezifische Anwälte.

Beispiel für einen 50-jährigen Mann:

  • PflegePrivat: 4,94 Euro
  • PflegePlus: 5,01 Euro
  • PflegePremium: 38,76 Euro
Gesamte Pflegevorsorge: 48,71 Euro Monatsbeitrag

Leistungen:
  • Pflegestufe III: 100 Prozent = 1.860 Euro monatlich
  • Pflegestufe II: 60 Prozent = 1.116 Euro monatlich
  • Pflegestufe I: 30 Prozent = 558 Euro monatlich


Versicherungskammer Bayern

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