Mit der so genannten "D&O Plus Entscheidungshaftpflicht" schützen sich Organe sowie leitende Angestellte vor Haftpflichtansprüchen, die vom eigenen Arbeitgeber, oder aber von externen Dritten geltend gemacht werden.
So übernimmt die Police die anfallenden Kosten im Rahmen der Verteidigung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und leistet bei berechtigten Ansprüchen Schadenersatz.

Dichtes Sicherheitsnetz für Entscheider

Die D&O Plus Entscheiderhaftpflicht schützt bei Vermögensschäden, die auf eine schuldhafte Pflichtverletzung der versicherten Person zurückzuführen sind. Auch Pflichtverletzungen, die vor Vertragsbeginn begangen worden unterliegen diesem Schutz. Zudem umfasst die Versicherung nicht nur Organisationspflichtverletzungen, sondern auch operative Tätigkeiten.

Durch die D&O Plus Entscheiderhaftpflicht werden berechtigte Ansprüche ersetzt, die gegen die versicherte Person geltend gemacht werden. Der Verzicht auf einen Eigenschadenabzug, also die Anrechnung von Gesellschaftsanteilen des Versicherten, ist inklusive.

Zusätzliche Leistungsmerkmale:
  • Gehaltsfortzahlungen bis zu 250.000 Euro pro Jahr im Falle der Aufrechnung
  • Kontinuitätsgarantie
  • sofortige, prämienfrei, unverfallbare Nachmeldefrist von 5 Jahren
  • zusätzliche Deckungssumme für pensionierte Vorstände und Geschäftsführer


Gesetzgebung scharf geregelt

Der Gesetzgeber hat die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen besonders scharf geregelt. So haften diese schon bei kleinsten Pflichtverletzungen wie einem Vertrauensbruch, einer Nachlässigkeit, einem Irrtum oder einer irreführenden Äußerung.

Zurich

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