Nach Informationen der FAZ wollen nicht nur die DAK als auch die Deutsche BKK Zusatzbeiträge erheben.
Insgesamt handelt es sich um rund ein Dutzend Krankenkassen, welche von ihren gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen wollen, die steigenden Kosten teilweise auf ihre Mitglieder umzulegen. Dies soll über Zusatzbeiträge geschehen, die von den Versicherungsnehmern zusätzlich zum Einheitsbetrag eingefordert werden.
Beim Bundesversicherungsamt seien bereits drei Anträge eingegangen, mit weiteren werde gerechnet. Die betroffenen Kassen wollen die Versicherten annähernd zeitgleich informieren, um vorschnelle Versicherungswechsel zu verhindern.

Rechtlich gesehen kann bis zu ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zusätzlich erhoben werden. Allerdings darf unabhängig vom Einkommen ein Zusatzbeitrag von bis zu acht Euro im Monat beanschlagt werden, was den Vorteil hat, dass die Krankenkassen keine Einkommensprüfung vornehmen müssen. Daher ist davon auszugehen, dass allgemeinhin ein Zusatzbeitrag von acht Euro monatlich auf die Versicherten zukommt.

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