Übergang der Betriebsprüfungen

Aufgrund einer Entscheidung des Gesetzgebers im zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz prüft ab 2010 die gesetzliche Rentenversicherung im Auftrag der Unfallversicherung, die vom Arbeitgeber gemeldeten Daten zur Unfallversicherung. Die Jahrgänge bis 2008 werden jedoch weiterhin von den Betriebsprüfern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft.

Beiträge auf Wertguthaben

Beim Beitrag zur Unfallversicherung müssen Arbeitgeber ab 1. Januar 2010 eine Änderung bei der Behandlung von Wertguthaben beachten. Aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber können Beschäftigte Arbeitsentgelt in ein Wertguthaben übertragen, um dieses später im Rahmen der Altersteilzeit oder eines Sabbaticals zu entnehmen. Einige Berufsgenossenschaften erheben Beiträge bisher erst bei der Auszahlung dieser Wertguthaben. Zukünftig müssen Beiträge auf Wertguthaben einheitlich in der gesamten Unfallversicherung dann gezahlt werden, wenn sie entstehen. Arbeitgeber mit einer entsprechenden betrieblichen Vereinbarung sollten die entsprechenden Hinweise ihrer Berufsgenossenschaft - auch zum Umgang mit bereits bestehenden Wertguthaben - beachten.

Weitere Änderungen betreffen das Erscheinungsbild der gesetzlichen Unfallversicherung.
Auch eine gemeinsame Info-Hotline werde eingeführt. Damit will man dem immer noch bestehenden Aufklärungsbedarf der Menschen über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung decken. Zu wenige Menschen wüssten über die Absicherung gegen Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten Bescheid.

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