Wer seinen Kfz-Versicherungsanbieter oder -tarif wechseln möchte, sollte diese Entscheidung nicht allein von der Beitragshöhe abhängig machen.

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Auf diese Leistungen sollte besonders geachtet werden:

  • Mallorca-Police
    Damit wird eine Zusatzhaftpflicht für Mietwagen im Ausland bezeichnet. Übersteigt ein Schaden die abgeschlossene Deckungssumme für ein Mietfahrzeug im Ausland, muss der Mieter die Differenz zahlen.
    Ist eine "Mallorca-Police" vorhanden, übernimmt diese die Differenz.
  • Autoinhaltsversicherung
    Abgesehen von Geld oder Schmuck, sind Gegenstände, die Fahrer und Mitfahrer zum persönlichen Gebrauch mit sich führen, versichert.
  • Ersatz für mitbeschädigte Aggregate
    Kabelschäden durch Kurzschluss und Folgeschäden angeschlossener Aggregate werden ersetzt.
  • Brems- und Betriebsstoffe
    Müssen aufgrund eines Schadens Betriebsstoffe ersetzt werden, übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten. Kraftstoff ist ausgenommen.
  • Erweiterung Elementarschäden
    Auch Schäden, die durch Lawinen oder Erdrutsche auftreten, werden eingeschlossen.
  • Schlösseraustausch
    Kommen Schlüssel abhanden oder werden gestohlen, zahlt die Versicherung in der Teilkasko den Austausch von Schlössern und Schlüsseln.
  • GAP-Versicherung
    Endet der Leasingvertrag vorzeitig wegen Totalverlust oder -schaden, wird der Wiederbeschaffungswert und die Differenz aus höherer Restleasingforderung ersetzt.
  • Resteverwertung und Entsorgung
    Der Versicherer zahlt die Entsorgung, wenn nach der Zerstörung eines Fahrzeugs kein Veräußerungserlös aus Rest- und Altteilen erzielt werden kann.
  • Sonderausstattung
    Bis zu einem vereinbarten Höchstwert, werden Zubehör und Fahrzeugteile mitversichert.
  • Grobe Fahrlässigkeit
    Handelt der Versicherte grob fahrlässig, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Einige Anbieter verzichten innerhalb gewisser Grenzen (Alkohol, Drogen) auf diese Möglichkeit.
  • Partnerwerkstatt
    Versicherer bietet zusätzliche Serviceleistungen, wenn eine unfallbedingte Reparatur in der Partnerwerkstat des Versicherers stattfindet.
  • 
Kaufwertentschädigung
    Nach Erstzulassung zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Zulassung bei Totalschaden oder -verlust.
  • Schadenrückkauf
    Bereits kleinere Schäden wirken sich negativ auf die SF-Klasse aus. Ein Schadensrückkauf kann lohnend sein.
  • Rabattschutz
    Verhindert nach einem Unfall die Rückstufung in eine schlechtere SF-Klasse.
  • Rabattretter
    Bei langjähriger Schadenfreiheit, bleibt der Rabatt (nicht aber die SF-Klasse) erhalten.
  • Abzug "Neu für Alt"
    Einige Versicherer verzichten teilweise oder vollständig darauf, einen dem Alter und der Abnutzung entsprechenden Abzug bei den Kosten für Ersatzteile und Lackierung vorzunehmen.
  • Zulassungs- und Überführungskosten
    Überführungs- und Zulassungskosten des Ersatz-Pkw werden im Fall eines Totalschadens oder -verlustes ersetzt.
  • erweiterte Wildschweinklausel
    Ist diese Klausel vereinbart, zahlt der Versicherer nicht nur bei Zusammenstössen mit Haarwild, sondern auch bei Unfällen mit Ziegen, Katzen, Hunden, Pferden, Rindern oder Schafen.
  • Marderbisse
    Unmittelbar durch Marderbiss verursachte Schäden sind versichert. Bei Folgeschäden, Umfang und Leistungen bestehen große Unterschiede.
  • Werkstattbindung
    Im Gegenzug zu Rabatten, Garantien und zusätzlichen Services verzichtet der Versicherte im Schadenfall auf freie Werkstattwahl und verpflichtet sich, eine Partnerwerkstatt des Versicherers in Anspruch zu nehmen.

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