Zu den Maßnahmen zur Vermeidung einer Kreditklemme, die für die nächsten Monate befürchtet wird, gehört die staatliche Absicherung von Warenkreditversicherungen und die Verbesserung der Kreditversorgung durch Globaldarlehnen der KfW.

So soll sichergestellt werden, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten genügend Finanzmittel zur Verfügung haben, um wichtige Projekte zu verwirklichen.

Im Mittelpunkt der Beratungen des Lenkungsausschusses standen die Themen Kreditversicherung und Globaldarlehen:
Um die Folgen des seit Herbst 2008 als Reaktion auf die schlechte Wirtschaftslage rückläufigen Kreditversicherungsangebotes für die Unternehmen zu vermindern, hat der Lenkungsausschuss die Umsetzung des sog. Aufstockungsmodells ("Top-Up") beschlossen.
Dabei übernimmt der Staat zukünftig einen Teil des Forderungsausfallrisikos, den private Kreditversicherer krisenbedingt nicht mehr absichern.
Das Gewährleistungsvolumen aus dem "Wirtschaftsfonds Deutschland" wird 7,5 Mrd. Euro betragen. Die staatliche Zusatzdeckung wird maximal so hoch sein wie der Versicherungsschutz des Kreditversicherers.
Reduziert der Kreditversicherer den Schutz von 100% auf 50%, kann der Staat weitere 50% ergänzen. Reduziert der Versicherer auf 30%, kann der Staat weitere 30% ergänzen. Dazu werden vorhandene Strukturen und Prozesse möglichst umfassend genutzt, um einen einfachen Zugang für die Antragsteller zu gewährleisten.

Vor Markteinführung ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu befragen. Der Start des Programms ist für Oktober / November vorgesehen.


Einig waren sich die Mitglieder des Lenkungsausschusses auch darüber, dass die Kreditversorgung der Unternehmen durch die Vergabe von Globaldarlehen der KfW an die Banken verbessert werden soll.
Hierfür wird aus dem "Wirtschaftsfonds Deutschland" ein Volumen von bis zu 10 Mrd. Euro vorgesehen.
Globaldarlehen eröffnen Banken flexible Gestaltungsspielräume und sind vergleichsweise schlank in der Abwicklung. Bereits seit längerem werden derartige Darlehen im Fördergeschäft der KfW nach programmspezifischen Kriterien an Landesförderinstitute und an Geschäftsbanken vergeben, die damit Unternehmen mit Einzelinvestitionskrediten versorgen.
Dieses Instrument soll jetzt auch im Rahmen des KfW-Sonderprogramms genutzt werden. Damit soll die Liquiditätsausstattung der Banken verbessert werden. Eine vom Lenkungsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe soll kurzfristig im Hinblick auf mögliche Haftungsentlastungen weitere Handlungsoptionen erarbeiten, die dem Lenkungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.



Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

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