In Großbritannien gehört Standard Life zu den Marktführern im Bereich betrieblicher Altersvorsorgelösungen.
Nach Unternehmensangaben beträgt der Anteil betrieblicher Altersvorsorge 30 Prozent des Neugeschäfts. Wachstumspotentiale sieht Standard Life vor allem bei den geförderten Wegen zur Altersvorsorge.

Unterstützungskassen bieten Arbeitnehmern und -gebern einige Vorteile:
  • Zuwendungen steuer- und sozialabgabenfrei (bei Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze)
  • die Rente ist Hartz-IV-geschützt
  • die Anwartschaft bei gesetzlich unverfallbaren Ansprüchen bleibt auch im Insolvenzfall des Arbeitgebers erhalten

Unternehmen können ihren Angestellten Zuwendungen an die Unterstützungskasse in nahezu unbegrenzter Höhe zukommen lassen und diese als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben geltend machen.
Außerdem sind die Lohnnebenkosten wegen der entfallenen Sozialabgaben für den Arbeitgeber geringer, und der Verwaltungsaufwand ist minimal.

Bei der Standard Life Unterstützungskasse handelt es sich um eine steuerbefreite, soziale Einrichtung im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes. Die Kasse wird der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) betrieben. Sie ist als rückgedeckte Unterstützungskasse konzipiert.

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