Die wenig positive wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland wirkt sich auch auf die Rechtsschutzversicherer aus.

Der vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eingesetzte unabhängige Treuhänder stellte einen Anpassungsbedarf bis zu 12,5 Prozent fest.

Auch die Rechtsschutzunion wird Mehrkosten in Form von Prämienerhöhungen an die Kunden weitergeben müssen.

Nicht betroffen sind Verträge mit Bedingungswerk (ARB-RU) 1994 oder früher und Verträge, die aufgrund von Umstellungen derzeit der Prämiensicherheit unterliegen.

Für die Bereiche
  • § 21 Verkehrs-Rechtsschutz und
  • § 29 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
ist ebenfalls keine Beitragserhöhung vorgesehen.

Eine Erhöhung um fünf Prozent ist für folgende Verträge - mit Selbstbeteiligung - vorgesehen:
  • § 26 Rechtsschutz für Nichtselbständige
  • § 27 Rechtsschutz für Landwirte
  • § 28 Rechtsschutz für Gewerbetreibende sowie für Ärzte/Heilberufe

In den Bereichen § 28 Rechtsschutz für Gewerbetreibende und § 28 Rechtsschutz für Ärzte/ Heilberufe ohne Selbstbeteiligung wird es eine Erhöhung um 10 Prozent geben.

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