Das Gesetz gegen unerlaubten Wettbewerb schreibt vor, dass Werbeanrufe nur dann getätigt werden dürfen, wenn der Angerufene zuvor sein Einverständnis erklärt hat. Firmen, die solche Anrufe durchführen, dürfen ihre Rufnummern dabei nicht unterdrücken. 

Seit dem 04. August können Verstöße gegen dieses Gesetz mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Verbraucherschützer und Justizministerium raten dazu, Datum und Uhrzeit dieser Anrufe zu notieren und den Anrufer direkt nach seinem Namen, dem Grund des Anrufs und nach der Firma, in deren Auftrag angerufen wurde, zu fragen. 


Kritiker sehen den Verbraucher nur teilweise besser vor unerwünschten Anrufen geschützt.

Sie argumentieren, dass Verbraucher oft durch die Teilnahme an Preisausschreiben und Gewinnspielen ihre schriftliche Einwilligung zu solchen Anrufen erteilen - ohne sich dessen bewusst zu sein. 



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