Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden, die an Häusern, Gartenlauben, Garagen oder Zäunen entstehen. 
Damit die Versicherung zahlt, muss der Versicherte nachweisen, dass der Sturm mindestens Windstärke acht (über 61 km/h) hatte. Als Nachweis eignen sich Zeitungsartikel über den Sturm und Fotographien von Schäden am eigenen und benachbarten Häusern. Auskünfte erteilen auch die örtlichen Wetterstationen. Gegen Zahlung einer Gebühr kann beim Wetterdienst ein Gutachten angefordert werden. 
Kommt es zu Hagelschäden, zahlt die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich.

Besitzer einer Photovoltaik-Anlage müssen für diese eine gesonderte Versicherung abschließen. Einige Versicherer bieten Zusatztarife zum Schutz von Photovoltaik-Anlagen in der Wohngebäudeversicherung an. 

Kommen bewegliche Gegenstände, die sich während des Unwetters im Haus befanden, zu Schaden, haftet die Hausratversicherung. Voraussetzung ist, dass der Schaden nachweislich durch das Unwetter hervorgerufen wurde. 
Zu beachten ist: Ist ein Fernsehgerät nach einem Überspannungsschaden nicht mehr funktionstüchtig, zahlen viele Hausratversicherungen nur, wenn das Gerät ausdrücklich mitversichert ist. 

Schäden an Autos übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Der Schadensfreiheitsrabatt einer Vollkaskoversicherung wird durch Schäden, die als Teilkaskoschaden eingestuft werden, nicht belastet. 

Hat ein Eigentümer sein Haus nicht ordnungsgemäß instand gehalten und kommt dadurch ein Dritter zu Schaden, ist die Haftpflichtversicherung zuständig. 

Anzeige