Ein Versicherungsnehmer hatte durch einen Überspannungsschaden Kundenkarteien verloren. Die Kosten für die Wiederbeschaffung der Daten durch eine Spezialfirma für Datenrettung wollte er von seiner Hausratversicherung ersetzt haben. Diese weigerte sich - zurecht, wie das Landgericht Stuttgart (Az. 5 S. 106/04) entschied.
Datenverlust sei nicht abgedeckt und überschreite die Grenzen der üblichen Hausratversicherung. Zumal eine Hausratversicherung nur Schäden an privaten Sachen absichert.
Wer ein Geschäft betreibt, sollte eine Betriebs-Inhaltsversicherung und, wenn nötig, eine Elektronikversicherung abschließen.

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