Hintergrund: Rechtsschutzversicherungen übernehmen eine besondere Funktion im Versicherungsmarkt. Sie schützen Versicherte vor den finanziellen Folgen juristischer Auseinandersetzungen und übernehmen – je nach vereinbartem Leistungsumfang – unter anderem Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten sowie Ausgaben für außergerichtliche Verfahren. Damit ermöglichen sie es vielen Verbrauchern überhaupt erst, ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen Forderungen zu verteidigen, ohne unkalkulierbare Kostenrisiken tragen zu müssen.

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Gerade in einer zunehmend komplexen Gesellschaft gewinnt dieser Schutz an Bedeutung. Konflikte mit Arbeitgebern oder Vermietern, Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen oder Auseinandersetzungen rund um Kaufverträge, Reisen oder digitale Dienstleistungen können schnell hohe Kosten verursachen. Ohne Rechtsschutzversicherung verzichten Verbraucher deshalb nicht selten darauf, ihre Rechte konsequent durchzusetzen.

Entsprechend hoch sind die Erwartungen an einen Rechtsschutzversicherer. Denn im Ernstfall geht es häufig nicht nur um die Übernahme von Kosten, sondern auch um schnelle Entscheidungen, verständliche Kommunikation und eine verlässliche Unterstützung während oft langwieriger rechtlicher Auseinandersetzungen. Umso interessanter ist die Frage, welchen Rechtsschutzversicherern es gelingt, ein solches Vertrauen bei ihren Kunden aufzubauen, dass sie tatsächlich weiterempfohlen werden. Antworten darauf liefert die aktuelle Studie „Von Kunden empfohlen 2026“ von ServiceValue und FOCUS MONEY.

Was wurde untersucht?

Die Auswertung der Rechtsschutzversicherer ist Teil der Studie „Von Kunden empfohlen 2026“, die ServiceValue gemeinsam mit FOCUS MONEY durchgeführt hat. Insgesamt wurden mehr als 521.000 Kundenurteile zu 1.507 Unternehmen aus 68 Branchen ausgewertet. Die Rechtsschutzversicherer bilden dabei eine eigenständige Kategorie innerhalb des Rankings. Grundlage der Untersuchung ist eine Online-Befragung, bei der ausschließlich Personen berücksichtigt werden, die innerhalb der vergangenen 24 Monate Kunde des jeweiligen Anbieters waren oder noch sind.

Anders als viele klassische Kundenzufriedenheitsstudien fragt die Untersuchung nicht nach einer theoretischen Weiterempfehlungsbereitschaft. Stattdessen werden die Teilnehmer gebeten anzugeben, ob sie einen Anbieter in ihrem persönlichen oder beruflichen Umfeld tatsächlich weiterempfohlen haben. Hierfür stehen die Antwortmöglichkeiten „ja, immer wieder“, „ja, mehrmals“, „ja, mindestens einmal“ sowie „nein“ zur Verfügung.

Aus den Antworten berechnet ServiceValue einen sogenannten Empfehlungsscore (ES). Dabei werden die Angaben unterschiedlich gewichtet. Antworten der Kategorie „ja, immer wieder“ fließen mit dem Faktor fünf in die Berechnung ein, „ja, mehrmals“ mit dem Faktor drei und „ja, mindestens einmal“ mit dem Faktor eins. Auf diese Weise soll nicht nur erfasst werden, ob ein Kunde einen Anbieter empfohlen hat, sondern auch wie häufig dies geschah.

Der Empfehlungsscore kann Werte zwischen 0 und 100 Punkten annehmen. Nach Angaben von ServiceValue würde ein Wert von 100 Punkten erreicht, wenn sämtliche Befragten einen Anbieter „immer wieder“ weiterempfohlen hätten. Ein Wert von 60 Punkten entspräche dem theoretischen Fall, dass alle Kunden „mehrmals“ empfohlen haben, während 20 Punkte erreicht würden, wenn sämtliche Kunden einen Anbieter „mindestens einmal“ weiterempfohlen hätten. Ein Wert von 0 Punkten bedeutet entsprechend, dass keine Weiterempfehlungen ausgesprochen wurden.

Die Unternehmen werden anhand ihres Empfehlungsscores innerhalb ihrer jeweiligen Branche verglichen. Der Branchengewinner erhält die Auszeichnung „Höchste Weiterempfehlung“. Anbieter, deren Empfehlungsscore über dem Branchendurchschnitt liegt, werden mit dem Prädikat „Hohe Weiterempfehlung“ ausgezeichnet.

Was die Studie leisten kann – und was nicht

Die Ergebnisse zeigen, welchen Rechtsschutzversicherern ihre Kunden besonders häufig tatsächliche Weiterempfehlungen aussprechen. Erfasst wird damit nicht die theoretische Empfehlungsbereitschaft, sondern das selbst berichtete Empfehlungsverhalten der Befragten.

Die Gründe für eine Empfehlung können dabei allerdings sehr unterschiedlich sein – angefangen bei einem freundlichen Servicegespräch oder einer kompetenten telefonischen Rechtsberatung über die Bearbeitung einer Deckungsanfrage bis hin zu den Erfahrungen in einem oft langwierigen und finanziell bedeutsamen Rechtsstreit.

Gleichzeitig unterscheidet sich die Rechtsschutzversicherung von anderen Versicherungssparten wie etwa der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es besteht eine vergleichsweise höhere Wahrscheinlichkeit, dass Versicherte während der Vertragslaufzeit bereits einmal mit ihrem Versicherer in Kontakt gekommen sind – etwa im Zusammenhang mit einer Deckungsanfrage, einer Rechtsberatung oder einem konkreten Rechtsstreit. Weiterempfehlungen können deshalb zumindest teilweise auf eigenen Erfahrungen mit der Leistungspraxis beruhen.

Die Studie zeigt damit vor allem, welchen Rechtsschutzversicherern es gelingt, bei ihren Kunden ein hohes Maß an Zustimmung und tatsächlicher Weiterempfehlung zu erreichen. Aussagen über die Qualität einzelner Tarife, die Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen oder die juristische Bewertung konkreter Leistungsentscheidungen lassen sich aus den Ergebnissen hingegen nicht unmittelbar ableiten. Weitere Ergebnisse sowie ein Studiensteckbrief sind auf der ServiceValue-Webseite verfügbar.

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