Versicherer appellieren an die Rentenkommission
Die Versicherungswirtschaft fordert eine stärkere Betriebsrente, mehr Kapitaldeckung und ein besser abgestimmtes Drei-Säulen-System. Besonders die betriebliche Altersversorgung sieht der Verband als Schlüssel gegen wachsende Versorgungslücken.

Die Diskussion über die Zukunft der Altersvorsorge gewinnt weiter an Dynamik. Mit einer umfangreichen Stellungnahme an die Alterssicherungskommission fordert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine grundlegende Neujustierung des deutschen Rentensystems. Im Zentrum steht dabei die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) als „zentraler Hebel“ für eine breitere kapitalgedeckte Vorsorge.
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Im Mittelpunkt steht dabei ein besser abgestimmtes Zusammenspiel aller drei Säulen der Alterssicherung. „Entscheidend ist nicht die einzelne Reform, sondern ein Gesamtsystem der Alterssicherung, das verlässlich zusammenspielt“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die gesetzliche Rentenversicherung bleibe zwar die zentrale Basis der Alterssicherung, könne den Lebensstandard im Alter aber zunehmend nicht mehr allein absichern. „Eine starke zweite und dritte Säule sind Voraussetzung dafür, dass das System insgesamt tragfähig bleibt“, so Asmussen weiter.
Besonders deutlich positioniert sich der GDV bei der betrieblichen Altersversorgung. Nach Angaben des Verbandes zahlen derzeit rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in eine Betriebsrente ein, während 48 Prozent keine oder nur geringe Anwartschaften aufgebaut haben.
bAV-Basisabsicherung als Lösung für kleinere Unternehmen
Vor allem Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen würden häufig durchs Raster fallen. Während in Großunternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten rund 86 Prozent der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung besitzen, liege die Quote in kleinen Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern bei lediglich 25 Prozent. Asmussen spricht deshalb von einem „Verbreitungsproblem“ statt eines „Konstruktionsproblems“. Besonders betroffen seien Beschäftigte in Handwerksbetrieben, Pflegeeinrichtungen, Friseursalons oder Kindertagesstätten.
Um die Verbreitung der Betriebsrente zu erhöhen, bringt die Versicherungswirtschaft sogenannte Opting-out-Modelle ins Spiel. Dabei würden Beschäftigte automatisch in eine Betriebsrente eingebunden, könnten sich aber aktiv dagegen entscheiden. Der GDV sieht darin einen praktikablen Mittelweg zwischen Freiwilligkeit und Verpflichtung. Tarifverträge oder Betriebsräte sollten dafür künftig keine zwingende Voraussetzung mehr sein.
Zugleich plädiert der Verband für ein standardisiertes bAV-Basisprodukt speziell für kleine und mittlere Unternehmen. Dieses solle digital, einfach administrierbar und portabel sein. Ziel sei es, insbesondere Geringverdienern und Beschäftigten kleiner Betriebe einen leichteren Zugang zur betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen.
Auch bei den Garantien schlägt der GDV neue Wege vor. Statt starrer 100-Prozent-Garantien spricht sich der Verband für flexiblere Sicherungsniveaus zwischen 60 und 80 Prozent aus. Dadurch könnten höhere Aktienquoten und bessere Renditechancen ermöglicht werden, ohne vollständig auf Sicherheitsmechanismen zu verzichten. Berufseinsteiger könnten so deutlich stärker vom Kapitalmarkt profitieren.
Neben der Betriebsrente fordert die Versicherungswirtschaft auch Reformen in der privaten Altersvorsorge. Der GDV unterstützt eine stärkere Kapitalmarktorientierung, mahnt jedoch gleichzeitig transparente Regeln und faire Wettbewerbsbedingungen an. „Gleiche Regeln bei Beratung, Information und Kosten sind die Voraussetzung dafür, dass Menschen dem neuen System vertrauen“, betont Asmussen. Kritisch sieht der Verband mögliche staatliche Standardprodukte, sofern diese nicht denselben Wettbewerbsregeln unterliegen wie private Angebote. Der Staat solle vor allem den ordnungspolitischen Rahmen setzen und nicht selbst zum privilegierten Anbieter werden.
Verlässlichkeit und Kapitaldeckung verbinden
Insgesamt fordert der GDV eine klare Gesamtarchitektur für die Alterssicherung. Die gesetzliche Rente solle das stabile Fundament bleiben, die Betriebsrente die kapitalgedeckte Vorsorge in die Breite tragen und die private Vorsorge individuelle Ergänzungen ermöglichen. „Am Ende braucht Deutschland ein System, das Verlässlichkeit und Kapitaldeckung verbindet“, sagt Asmussen.
Der Verband warnt zugleich vor widersprüchlichen Einzelreformen. Wenn Zuständigkeiten verschwimmen und Systeme nebeneinander statt miteinander arbeiten würden, entstehe „keine zusätzliche Sicherheit, sondern neue Unsicherheit“, so Asmussen.
