Versicherer müssten damit nicht nur Kunden überzeugen, sondern auch in den Auswahlmechanismen digitaler Systeme sichtbar sein. Datenqualität, Markenvertrauen und digitale Auffindbarkeit könnten zu zentralen Wettbewerbsfaktoren werden.

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KI-Abschluss und Recht: Offene Fragen

Die Vorstellung, dass ein Avatar eigenständig Versicherungsverträge abschließt, wirft grundlegende rechtliche Fragen auf. Im Zentrum steht die Zurechnung von Willenserklärungen: Kann ein durch KI ausgelöster Vertragsabschluss rechtlich dem Kunden zugerechnet werden?

Hinzu kommen Haftungsfragen – etwa bei Fehlentscheidungen des Systems – sowie datenschutzrechtliche Herausforderungen. Denn die Funktionsfähigkeit eines Avatars basiert auf umfangreichen personenbezogenen Daten. Hasselbächer betont daher, dass Innovation nur im Rahmen bestehender Vorgaben erfolgen kann. Unternehmen müssten neue Technologien „natürlich unter Berücksichtigung unseres regulatorischen Rahmens“ einsetzen.

Gerade in Europa dürfte die Regulierung – etwa durch Datenschutz-Grundverordnung und AI Act – maßgeblich darüber entscheiden, wie schnell sich entsprechende Modelle etablieren.

Studien sehen KI als Treiber des Vertriebswandels

Die von Jens Hasselbächer skizzierte Entwicklung hin zu KI-basierten Avataren wird auch von externen Experten grundsätzlich als plausibel eingeschätzt. So kommt etwa die Strategieberatung McKinsey in der Studie „Insurance 2030“ zu dem Ergebnis, dass künstliche Intelligenz und datenbasierte Systeme den Versicherungsvertrieb grundlegend verändern könnten. Insbesondere agentenbasierte Systeme könnten künftig Entscheidungen vorbereiten oder teilweise automatisieren.

Auch PwC verweist in der Studie „Insurance 2025 and Beyond“ darauf, dass datengetriebene Geschäftsmodelle und automatisierte Entscheidungsprozesse im Versicherungsvertrieb an Bedeutung gewinnen werden. Digitale Assistenten könnten insbesondere bei standardisierten Produkten stärker in den Entscheidungsprozess eingebunden werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont zugleich die Notwendigkeit klarer Leitplanken. Der Einsatz entsprechender Systeme müsse „transparent, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei“ erfolgen.

Aus juristischer Sicht bleibt insbesondere die Frage der Zurechnung von Willenserklärungen durch KI-Systeme bislang nicht abschließend geklärt und wird in der rechtswissenschaftlichen Diskussion intensiv behandelt.

Ausblick: Zwischen Vision und Marktrealität

Der Avatar als digitaler Stellvertreter des Kunden könnte den Versicherungsabschluss grundlegend verändern. Entscheidungen würden – zumindest teilweise – vom Menschen zur Maschine verlagert.

Für Jens Hasselbächer ist diese Entwicklung keine ferne Vision, sondern ein realistisches Szenario für das Jahr 2031.

Ob sich dieses Modell tatsächlich durchsetzt, dürfte jedoch weniger von der Technologie selbst abhängen als von Vertrauen, Regulierung und der Bereitschaft der Kunden, Verantwortung an künstliche Intelligenz zu delegieren.

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Hintergrund

Der Beitrag erschien zuerst im neuen kostenfreien Versicherungsbote Fachmagazin 01-2026. Das Magazin kann auf der Webseite des Versicherungsbote bestellt werden. Grundlage des Textes ist ein Gespräch über die Branche im Jahr 2031 im Versicherungsbote- Podcast. Dieser kann bei Versicherungsbote unter diesem Link angehört werden.

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