Die bAV rechnet sich schön – aber nicht für die Kundschaft
Die betriebliche Altersversorgung steht zunehmend unter Druck: Steigende Kapitalanforderungen, konservative Sterbetafeln und mangelnde Transparenz bei der Rentenkalkulation werfen grundlegende Fragen zur Fairness und Leistungsfähigkeit des Systems auf. Alexander Siegmund, Geschäftsführer der KPM Pensions & Benefits GmbH, analysiert im Gastbeitrag für Versicherungsbote die strukturellen Fehlanreize der bAV-Kalkulation – und erklärt, warum sich das System derzeit vor allem „schön rechnet“, aber zu oft nicht für die Versicherten.

- Die bAV rechnet sich schön – aber nicht für die Kundschaft
- Was die BaFin sichtbar gemacht hat
- Was eine ehrliche Kalkulation auslösen würde
Wir leisten uns ein System, das bewusst zu teuer rechnet. Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland ist mathematisch konsequent, aber sie ist es zu Ungunsten der Menschen, für die sie gedacht ist. Zwischen Werbeversprechen und Kalkulationsrealität klafft eine Lücke, über die selten offen geredet wird. Es ist Zeit, das nachzuholen.
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Das Grundproblem: eine Kalkulation jenseits der Demografie
Versicherer kalkulieren Rentenleistungen heute auf Basis von Sterbetafeln, deren rechnerische Endalter zwischen 120 und 137 Jahren liegen. Die reale Lebenserwartung in Deutschland: 80 bis 84 Jahre. Was als Vorsicht firmiert, ist in der Mathematik der Tarife eine systematische Verlängerung der Auszahlungsphase um 35, 40, manchmal 50 Jahre über das hinaus, was die Demografie hergibt.
Der Effekt klingt abstrakt, hat aber eine sehr konkrete Wirkung: Das angesparte Kapital wird über eine Lebensspanne verteilt, die statistisch fast niemand erreicht. Was dabei gespart wird, verbleibt im Kollektiv der Versicherer und erreicht den Versicherten in vielen Fällen nicht. Und gespart wird viel, weil ein erheblicher Teil der Versicherten lange vor dem rechnerischen Endalter stirbt. In meiner Beratungspraxis hat sich dafür ein Begriff eingebürgert: der „125-Jahre-Effekt". Er bringt die Sache mit einer gewissen Ironie auf den Punkt: Wir kalkulieren mit dem Leben, nicht mit dem Tod.
Was Übervorsicht systematisch erzeugt
Die Folgen lassen sich beziffern. Um eine lebenslange monatliche Rente von 1.000 Euro darzustellen, werden in klassischer Versicherungskalkulation rund 400.000 Euro Kapital benötigt. Bei einer Kalkulation bis etwa 94 Jahre reichen rund 250.000 Euro für dasselbe Rentenziel. Der Unterschied: rund 150.000 Euro pro Versorgungsfall, allein aus einer einzigen Stellgröße.
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Übersetzt in den Alltag heißt das: Bei gleichem Beitrag erhält der Versicherte nach klassischer Kalkulation eine deutlich niedrigere Rente. Bei gleicher Rentenzielgröße muss der Arbeitgeber substanziell mehr Kapital binden, das im operativen Geschäft nicht zur Verfügung steht. Beide Seiten zahlen einen Preis für eine Vorsicht, die mit der gelebten Wirklichkeit nicht mehr abgleichbar ist. Der Markt nennt das „Sicherheit". Im Ergebnis ist es eine teuer erkaufte Reserve, deren Logik nirgends transparent erklärt wird.
Was die BaFin sichtbar gemacht hat
Diese Mechanik ist in der Branche lange bekannt. Neu ist, dass sie inzwischen offiziell dokumentiert ist. Die BaFin hat 2025 erstmals systematisch erhoben, wie deutsche Lebensversicherer in der Rentenphase mit Risikoüberschüssen umgehen. Das Ergebnis: Mehr als die Hälfte der Anbieter weist in der Auszahlungsphase keine Risikoüberschussbeteiligung aus. Die Sterblichkeitsgewinne, die durch die übervorsichtige Kalkulation entstehen, kommen bei einem erheblichen Teil der Rentenempfänger schlicht nicht an.
Diese Beobachtung ist keine Anklage gegen einzelne Häuser. Solvency II, ein anhaltend schwieriges Zinsumfeld und gestiegene Kapitalanforderungen begünstigen defensive Kalkulationen strukturell. Wer regulatorisch zur Vorsicht verpflichtet ist, kalkuliert konservativ. Aber das Ergebnis lässt sich nüchtern beschreiben: Ein System, das auf kollektiver Solidarität aufgebaut wurde, entwickelt unter dem Druck moderner Regulatorik eine Logik, die die kollektiven Gewinne nicht zwingend dorthin zurückführt, wo sie entstanden sind. Was lange als Branchengeheimnis durchging, hat seit 2025 eine offizielle Quelle, mit dem amtlichen Stempel der Aufsichtsbehörde.
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Die Verteilungsfrage
Damit ist die eigentlich entscheidende Frage benannt, vor der die Branche bisher zurückgeschreckt ist: Wer profitiert von dieser Kalkulationspraxis, und wer trägt sie? Profitieren tun zunächst die Bilanzen. Konservative Endalter erzeugen hohe Rückstellungen, geben Solvency-II-Spielräume und stabilisieren Kapitalpuffer. Das ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar. Profitieren tut auch das Kollektiv im aufsichtsrechtlichen Sinne, denn die nicht ausgekehrten Sterblichkeitsgewinne verbleiben dort als Reserve. Auch das ist im Einzelfall verteidigbar.
Wer trägt die Kosten? Drei Gruppen, in dieser Reihenfolge: Erstens die Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger, deren monatliche Auszahlung systematisch unter dem liegt, was bei realistischer Kalkulation möglich gewesen wäre. Zweitens die Arbeitgeber, die für ein vereinbartes Rentenziel Kapital binden, das ihrem Wachstum, ihren Investitionen, ihrer Liquidität entzogen ist. Drittens die Belegschaften, deren Vertrauen in die bAV in dem Maße erodiert, in dem die Differenz zwischen Hochrechnung und tatsächlicher Auszahlung sichtbar wird.
Es entsteht eine paradoxe Asymmetrie: Ein System, das sich als Schutzgemeinschaft präsentiert, transferiert Vermögen von den Versorgten zu den Verwaltern. Ohne dass jemandem Absicht zu unterstellen wäre. Ohne dass es jemand politisch entschieden hätte. Es passiert einfach, weil sich niemand verpflichtet fühlt, es zu ändern.
Die Reform übersieht ihren eigenen Hebel
Die Aufmerksamkeit der Politik liegt seit Monaten auf der gesetzlichen Rente. Aktivrente, Frühstart-Rente, Reformen der Altersgrenze, das jüngste Rentenpaket: die Debatte ist intensiv, sie ist medial präsent, und sie ist legitim. Aber sie blendet einen Bereich aus, der gleichermaßen reformbedürftig wäre: die Kalkulationsregeln in der zweiten Säule.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II, in Kraft seit dem 22. Januar 2026, bringt eine Reihe wichtiger Änderungen für Geringverdiener, Sozialpartnermodelle und Opting-Out. An den Sterbetafeln, an den Endaltern, an der Transparenz der Rentenphase rührt es nicht. Auch das ist eine politische Entscheidung. Getroffen, indem sie nicht getroffen wurde. Eine Branche, die strukturell zu teuer rechnet, hat in der jüngsten Reform kein Korrekturinstrument bekommen. Sie wird ohne politischen Anstoß auch keines bekommen.
Was eine ehrliche Kalkulation auslösen würde
Die Modellrechnung ist einfach. Würde die bAV von realistischen Endaltern ausgehen, also von Werten, die der demografischen Realität entsprechen, sänke der Kapitalbedarf für ein gegebenes Rentenziel um rund 40 Prozent. Bei gleichem Aufwand stiege die monatliche Rente um rund 60 Prozent. Arbeitgeber gewönnen Kapital für Investitionen zurück, ohne ihre Versorgungszusagen kürzen zu müssen. Versorgungswerke könnten Leistungsniveaus von 60 bis 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens absichern. Ein Anspruch, der für die meisten Belegschaften aktuell außer Reichweite liegt.
Nach mehr als 25 Jahren in der bAV beobachte ich, dass diese Zahlen immer dieselbe Reaktion auslösen, sobald sie auf dem Tisch liegen: zuerst Ungläubigkeit, dann Empörung, dann die Frage, warum darüber nicht längst öffentlich gesprochen wird. Genau diese Frage gehört in den politischen Diskurs.
Drei Forderungen
Damit das System vom „rechnet sich schön" zu einem „rechnet sich für den Kunden" findet, braucht es drei Korrekturen:
- Erstens: eine verbindliche Transparenzpflicht über Kalkulationsannahmen. Endalter, zugrundeliegende Sterbetafel und Annahmen zur Rentendynamik müssen in jedem Produktvergleich, in jedem Beratungsprotokoll, in jedem Versorgungswerk offengelegt werden. Wer Vorsorge anbietet, schuldet Auskunft über die Mathematik dahinter.
- Zweitens: realistische Rechnungsgrundlagen. Die Sterbetafeln der bAV-Branche müssen turnusmäßig überprüft und an die demografische Realität angeglichen werden. Sicherheitspuffer haben ihre Berechtigung. Sicherheitspuffer übereinander zu stapeln, bis sie das Leistungsversprechen aushöhlen, hat keine.
- Drittens: Fokus auf tatsächliche Leistung statt formaler Garantie. Garantien sind in der bAV ein hohes Gut. Sie verlieren ihren Wert allerdings, wenn sie über Kalkulationsannahmen herauskalkuliert werden. Eine Versorgung, die formal alles garantiert und faktisch wenig auszahlt, taugt weder als Marketing-Instrument noch als Bestandteil des Gesellschaftsvertrags zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Wie hoch die bAV am Ende tatsächlich ausfällt, entscheidet sich an den Annahmen ihrer Kalkulation. Solange wir diese Annahmen nicht öffentlich verhandeln, wird sich die bAV weiter „schön rechnen" lassen. Nur eben nicht für den Kunden.
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Hintergrund: Alexander Siegmund ist Geschäftsführer der KPM Pensions & Benefits GmbH sowie der KPM Vorsorge GmbH mit Sitz in Köln. Die Unternehmensgruppe ist seit 1999 auf betriebliche Altersversorgung spezialisiert und begleitet Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung individueller Versorgungslösungen. Mit der Zulassung als Rentenberater für die bAV durch das Oberlandesgericht Köln im Jahr 2006 wurde das Angebot um die unabhängige Rechtsberatung in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung erweitert. Neben Beratung und Rentenrechtsdienstleistungen bietet KPM als Spezialmakler auch die Konzeption und Betreuung von Versorgungssystemen an.
- Die bAV rechnet sich schön – aber nicht für die Kundschaft
- Was die BaFin sichtbar gemacht hat
- Was eine ehrliche Kalkulation auslösen würde

