Verbraucherschützer sieht bei Altersvorsorge-Reform alte Fehler
Verbraucherschützer Niels Nauhauser sieht bei der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge strukturelle Probleme ungelöst und warnt vor hohen Kosten sowie falschen Anreizen im Vertrieb. Ohne ein einfaches Standardprodukt im Stile Schwedens drohe die Reform erneut zu scheitern.

Die geplante Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge sorgt weiterhin für Kritik. Verbraucherschützer Niels Nauhauser sieht im aktuellen Gesetzentwurf zentrale strukturelle Probleme ungelöst. Gleichzeitig warnt der Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken und Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg davor, dass sich frühere Fehler wiederholen könnten.
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Ein zentrales Problem sieht Nauhauser im Vertrieb der Vorsorgeprodukte. Viele Menschen seien weiterhin auf Beratung angewiesen, würden jedoch in der Praxis häufig vor allem Verkaufsgespräche erleben. „Die meisten Menschen werden auf Beratung angewiesen sein. Die erhalten Sie aber nicht, sondern nur Verkaufsgespräche, die durch einen Fehlanreiz wegen der Provisionen vergiftet sind“, kritisiert der Verbraucherschützer in einem Interview mit "Focus online". Dadurch würden nicht unbedingt die Produkte verkauft, die am besten zum individuellen Bedarf passen.
Nauhauser wirft der Politik zudem vor, zentrale Forderungen der Finanzbranche umzusetzen, während andere Reformideen außen vor bleiben. Gemeint sind hier eine vereinfachte Förderung, höhere Einzahlungsgrenzen und die Streichung der Garantiepflicht. Gleichzeitig sei ein staatliches Standardprodukt nach schwedischem Vorbild, das von zahlreichen Experten gefordert werde, weiterhin nicht vorgesehen.
Besonders kritisch sieht der Verbraucherschützer die geplante Kostenobergrenze für die neuen Altersvorsorgedepots. Der Gesetzentwurf sieht eine Begrenzung der Effektivkosten auf 1,5 Prozent pro Jahr vor. Aus Sicht des Verbraucherschützers reicht das jedoch nicht aus. „Derartige Kosten sind auf lange Sicht verheerend“, sagt Nauhauser. Bei Gebühren in dieser Größenordnung könnten langfristig rund 47 Prozent der Erträge verloren gehen.
Auch die geplante staatliche Förderung bewertet Nauhauser kritisch. Der Gesetzentwurf sieht Zuschüsse von bis zu 420 Euro pro Jahr sowie zusätzliche Kinderzulagen vor. Doch gerade Menschen mit geringem Einkommen könnten davon oft nicht profitieren. Viele Haushalte verfügten nur über geringe Vermögen und hätten kaum Spielraum zum Sparen.
Positiv bewertet der Verbraucherschützer dagegen eine Neuerung im Reformkonzept: Neben der klassischen lebenslangen Rente soll künftig auch ein Auszahlplan bis mindestens zum Alter von 85 Jahren möglich sein. „Die neue Option eines Auszahlplans ist eine der wenigen Verbesserungen“, sagt der Diplom-Kaufmann. Sie könne höhere Auszahlungen ermöglichen als klassische Leibrenten, die sich häufig erst bei sehr hohem Alter wirklich rechnen.
Aus Sicht des Verbraucherschützers braucht die Altersvorsorge-Reform vor allem mehr Einfachheit und Transparenz. Ohne ein staatlich organisiertes Standardprodukt bleibe das grundlegende Problem bestehen. „Ohne ein Standardprodukt nach schwedischem Vorbild mit vielleicht ein bis drei Risikostufen zur Auswahl bleiben die zentralen Probleme in der Altersvorsorge wohl leider ungelöst“, so Nauhauser.
