Altersvorsorge-Reform: Kostendeckel, Beratungspflicht, Garantien und Ende der Riester-Rente
Das Altersvorsorgereformgesetz soll das Ende der Riester-Rente besiegeln und gleichzeitig die geförderte private Altersvorsorge auf neue Wege führen. Während Versicherer einen wichtigen Modernisierungsschritt sehen, fordern Verbraucherschützer schärfere Kostengrenzen. Die Vermittlerschaft warnt dagegen vor einem Qualitätsverlust in der Beratung. Im Bundestag entscheidet sich nun, ob das neue Altersvorsorge-Depot zum Neustart wird oder neue Konflikte schafft.

Fast 25 Jahre nach Einführung der Riester-Rente steht die geförderte private Altersvorsorge vor einem grundlegenden Umbau. Der Bundestag berät über ein Reformpaket, das die Vorsorge einfacher, renditestärker und digitaler machen soll. Doch schon vor der ersten Lesung prallen Interessen aufeinander: Versicherer, Verbraucherschützer und Vermittler setzen unterschiedliche Schwerpunkte.
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Mehr Renditechancen und weniger starre Garantien?
Aus Sicht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist der Gesetzentwurf „überfällig und geht in die richtige Richtung“. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen betont: „Im besten Fall sorgt er dafür, dass Menschen mit weniger Bürokratie und klaren digitalen Angeboten einfacher vorsorgen können, dabei bessere Renditechancen am Kapitalmarkt nutzen und am Ende des Erwerbslebens spürbar mehr Rente zur Verfügung haben.“
Kern der Reform ist eine stärkere Öffnung hin zu kapitalmarktorientierten Lösungen. Starre Garantievorgaben sollen flexibilisiert werden. „Garantien sollten nicht in starren Kategorien vorgegeben werden. Wer vorsorgt, sollte selbst entscheiden können, wie viel Sicherheit und wie viel Renditechance zur eigenen Lebenssituation passt“, so Asmussen. Gerade bei langen Laufzeiten würden strenge Garantien unnötig Ertragschancen begrenzen.
Kostendeckel als Streitpunkt
Zentraler Diskussionspunkt ist das geplante Altersvorsorge-Depot mit einem Kostendeckel von 1,5 Prozent jährlich für das Standardprodukt. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil signalisiert Offenheit für Nachbesserungen: „Mehrere Parlamentarier aus unterschiedlichen Fraktionen haben mir bereits gesagt: Den Punkt schauen wir uns noch einmal genau an". Nun liege es am Parlament.
Verbraucherschützer halten die Grenze für zu hoch und fordern deutlich niedrigere Kosten, um den Renditevorteil kapitalmarktorientierter Produkte nicht zu gefährden. Klingbeil betont hingegen den Reformwillen: Ziel sei es, mit dem Depot „einen Kulturwandel“ in der privaten Vorsorge einzuleiten. Gleichzeitig verweist er auf die angespannte Haushaltslage, die größere Spielräume bei der Förderung derzeit begrenze.
Neben den Kosten sorgt auch die Frage der Beratung für Diskussionen. Das geplante Standardprodukt soll einfach und digital abschließbar sein. Während Versicherer weiterhin umfassenden Beratungspflichten unterliegen, könnten andere Anbieter vergleichbare Produkte ohne Beratung vertreiben. „Wenn Versicherer das gleiche Produkt nur mit Beratung anbieten dürfen, während Neobroker nicht beraten müssen, entsteht kein fairer Wettbewerb“, warnt Asmussen.
Noch deutlicher wird der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Die vorliegende Reform in ihrer derzeitigen Fassung wirft jedoch erhebliche fachliche und praktische Bedenken auf. Aus Sicht des Berufsstands gefährdet sie nicht nur die Qualität der Beratung sowie der Altersvorsorgeprodukte, sondern auch den Verbraucherschutz“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Altersvorsorge sei ein „komplexes, langfristiges und für Verbraucher existenziell wichtiges Thema“. Vertrieb ohne verpflichtende Beratung sei kontraproduktiv.
Zillmerung, Kostendruck und Vermittlerbetriebe
Kritisch sieht der BVK auch die geplante Streckung der Abschlusskosten über die Laufzeit und damit faktisch eine Verlängerung der Zillmerung. Ein pauschaler Kostendeckel von 1,5 Prozent greife tief in die Produktgestaltung ein und ignoriere betriebswirtschaftliche Realitäten. „Vor allem aber gefährdet es langfristig die Beratungsqualität“, so Heinz, „da qualifizierte Vermittlung und laufende Betreuung nicht beliebig kostengünstig erbracht werden können“. Für viele Vermittlerbetriebe stelle die neue Kostenverteilung die Kalkulationsgrundlage infrage.
Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Niemand verliert Ansprüche, niemand muss wechseln. Allerdings sieht die Reform ein unwiderrufliches Wechselrecht in das neue Fördersystem vor. „Ein Wechsel ist nicht immer sinnvoll, sondern immer eine individuelle Entscheidung“, betont Asmussen. Gerade bei Rentennähe könne ein Wechsel Nachteile bringen.
Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Möglichkeit befristeter Auszahlpläne bis zum 85. Lebensjahr. Angesichts steigender Lebenserwartung warnt die Branche vor Versorgungslücken im hohen Alter. „Die lebenslange Rente sorgt dafür, dass das Einkommen im Alter verlässlich weiterfließt – unabhängig davon, wie alt jemand wird“, so Asmussen.
Ob das Altersvorsorge-Depot tatsächlich zum Neustart der privaten Vorsorge wird, entscheidet sich im parlamentarischen Verfahren. Klar ist: Die Reform berührt Grundfragen von Wettbewerb, Beratung, Kostenstruktur und Verbraucherschutz. Zwischen Renditechancen, Kostendruck und Qualitätsanspruch steht viel auf dem Spiel. Das gilt nicht nur für die Branche, sondern für Millionen künftiger Rentner.
