Dieser Fall begann völlig klassisch und hätte vermutlich vielen Angestellten so passieren können.

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Eine Mitarbeiterin, angestellt, 34 Jahre, seit fünf Jahren im Unternehmen Vollzeit beschäftigt. Zuverlässig, nie krank. Im Betreib viel Arbeit, hoher Termindruck, ständig neue Projekte. Also Alltag in vielen Unternehmen, denke ich.


Ein Projekt sollte unbedingt bis zum letzten Montag des Monats fertig sein. Am Freitag davor: war es noch nicht ganz fertig. Also nahm sie Unterlagen mit nach Hause, um am Wochenende weiterzuarbeiten. Nicht heimlich, nicht mit böser Absicht, sondern, wie sie selbst sagte, „im Sinne des Unternehmens“.

Am Montag kam sie ins Büro. Stolz. Bereit, das fertige Projekt zu präsentieren.
Stattdessen legte man ihr eine Kündigung auf den Tisch.

Vorwurf: Diebstahl von Unternehmenseigentum. BÄHM.

Denn juristisch ist genau das der Knackpunkt.


Der Vorwurf lautet Diebstahl , nach § 242 StGB. Eine Vorsatz-Straftat. Und damit wird es rechtsschutztechnisch hochspannend.

Denn: Die meisten Rechtsschutzversicherungen schließen Vorsatzdelikte zunächst aus. Wer hier keinen Spezial-Straf-Rechtsschutz eingeschlossen hat, steht schnell ohne Deckung da, noch bevor überhaupt geklärt ist, ob der Vorwurf stimmt.

Der Makler der Kundin tat genau das Richtige: Er beriet nicht selbst zur Rechtslage (Stichwort Rechtsberatungsgesetz), sondern meldete den Fall gemeinsam mit seiner Kundin beim Rechtsschutzversicherer. Auch weil er unsicher war, ob es Deckung gibt.

Und ja: Rein formal hatte die Mitarbeiterin Eigentum des Unternehmens mitgenommen. Das hätte zumindest abgestimmt sein müssen.
Aber: Das Gericht sah genauer hin.

Es stellte sich heraus, dass es im Unternehmen durchaus üblich war, Unterlagen mit nach Hause zu nehmen. Mehrere Mitarbeitende taten das. Es wurde geduldet, teilweise sogar erwartet. Der Vorwurf des Diebstahls hielt so nicht stand. Die Kündigung konnte abgewendet werden.

Ein Erfolg auf dem Papier.


Doch die entscheidende Frage blieb: Will man nach so einem Vorwurf wirklich dort weiterarbeiten?

Am Ende einigte man sich im Verfahren auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Vergleich zu einem Aufhebungsvertrag mit allen Folgeregelungen.

Und hier kommt der nächste Aha-Moment, den viele unterschätzen:
 Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwalts- und Gerichtskosten selbst, egal, ob man gewinnt, verliert oder sich vergleicht.

Der Streitwert? Drei Monatsgehälter. Mit steigenden Löhnen steigen auch die Kosten.
 In diesem Fall belief sich der gesamte Prozess auf rund 8.700 Euro.

Dank der Rechtsschutzversicherung musste die Kundin davon lediglich ihre Selbstbeteiligung zahlen.

Dieser Schadenfall hat mich nachhaltig geprägt.
 Nicht, weil jemand „etwas falsch gemacht“ hat. Sondern weil er zeigt, wie schnell man in einen massiven rechtlichen Konflikt geraten kann, selbst mit den besten Absichten.

Rechtsschutz ist kein Produkt für böswillige Menschen oder streitlustige Kunden.
Er ist ein Sicherheitsnetz für Situationen, die man sich vorher schlicht nicht vorstellen kann. Denn meist kommt das Unerwartete von außen.
Und manchmal ist der Rechtsschutz genau das, was einem hilft, einen fiesen Vorwurf durchzustehen, sogar bis vor Gericht, wo ein langer Atem nötig ist und Existenzen auf dem Spiel stehen können.

Denn Recht haben und Recht bekommen, sind bekanntlich zwei verschiedene Dinge.


Doreen Gossert ist Prokuristin bei FINAS Versicherungsmakler GmbH