Elementarschäden: GDV warnt vor Pflichtillusion
Die politische Debatte um eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden gewinnt erneut an Fahrt. Vor dem Hintergrund zunehmender Extremwetterereignisse wird dabei häufig der Eindruck erweckt, eine Versicherungspflicht könne wachsende Risiken wirksam eindämmen. Dem widerspricht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ausdrücklich.

Nach Auffassung des GDV verhindert eine Pflichtversicherung keinen einzigen Schaden. Sie verteile lediglich Kosten, ohne die Ursachen von Risiken zu reduzieren. Entscheidend sei vielmehr, Prävention und Versicherung konsequent zusammenzudenken. Ohne Anpassungen bei Bebauung, Raumordnung und Schutzmaßnahmen drohe ein System, das langfristig nicht tragfähig sei.
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Zunehmende Schäden, wachsende Belastung für den Markt
Unbestritten ist, dass Extremwetterlagen wie Starkregen, Hochwasser oder Stürme häufiger auftreten und im Durchschnitt höhere Schäden verursachen. Damit steigt auch der Anspruch an einen verlässlichen Versicherungsschutz für Wohngebäude – bei zugleich begrenzter Beitragsbelastung für die Eigentümer.
Gerade in besonders exponierten Hochrisikogebieten stoßen strikt risikogerechte Prämien jedoch an ihre Grenzen. In einzelnen Regionen würden Beiträge so stark steigen, dass sie für viele Haushalte kaum noch tragbar wären. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft steht damit die flächendeckende Versicherbarkeit auf dem Spiel – und damit ein zentrales Prinzip des Versicherungssystems: Risiken gemeinschaftlich zu tragen, statt besonders Betroffene allein zu lassen.
„Elementar Re“: Separater Sicherungsmechanismus für Hochrisikolagen
Vor diesem Hintergrund schlägt der GDV mit „Elementar Re“ ein ergänzendes Sicherungssystem vor. Im Fokus stehen rund 400.000 Wohngebäude in Deutschland, die in besonders gefährdeten Lagen liegen. Diese Risiken sollen in einem eigenen Pool gebündelt werden, in den Versicherer entsprechende Verträge übertragen können.
Für die betroffenen Eigentümer würde dies bedeuten, dass ihre Gebäude weiterhin versicherbar bleiben und die Prämien auf ein vorher definiertes Niveau begrenzt werden – gestaffelt nach der Größe des Gebäudes. Die Differenz zur eigentlich risikogerechten Prämie würde nicht durch staatliche Zuschüsse geschlossen, sondern durch einen solidarischen Zuschlag auf alle Wohngebäudeversicherungen verteilt.
Viele Versicherte würden damit einen sehr geringen Zusatzbeitrag leisten, um existenzbedrohende Belastungen einzelner Hochrisikohaushalte zu vermeiden. Für die große Mehrheit der Gebäude bliebe das bestehende marktwirtschaftliche Prinzip unverändert: individuelle Risikobewertung, Wettbewerb und Anreize zur Prävention.
Staatliche Rolle nur bei Extremereignissen vorgesehen
Auch für sehr große Katastrophen sieht das Modell klare Zuständigkeiten vor. Zunächst sollen privatwirtschaftliche Sicherungsmechanismen greifen, darunter Rückversicherungslösungen und ein wachsender Sicherungsfonds. Erst bei extremen Schadenereignissen mit Summen ab etwa 30 Milliarden Euro würde ein staatlicher Stop-Loss-Mechanismus einsetzen.
Der Staat würde damit weder zum Erstversicherer noch zum dauerhaften Rückversicherer, sondern ausschließlich für außergewöhnliche Extremszenarien Verantwortung übernehmen, in denen private Mittel nicht ausreichen.
Pflichtversicherung bleibt umstrittenes Instrument
Die Debatte um eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ist nicht neu. Bereits in den vergangenen Jahren wurde im politischen Raum und in der Branche wiederholt diskutiert, ob eine verpflichtende Absicherung der richtige Weg ist oder ob sie Fehlanreize setzt und Präventionsbemühungen schwächt.
Mit „Elementar Re“ positioniert sich die Versicherungswirtschaft erneut gegen eine reine Pflichtlösung und plädiert stattdessen für ein System, das Marktfähigkeit, Solidarität und Prävention miteinander verbindet.
Prävention als zweite Säule
Unabhängig von der Ausgestaltung eines Sicherungssystems sieht der GDV zusätzliche Maßnahmen als unverzichtbar an. Dazu zählen insbesondere ein bundesweit einheitlicher Naturgefahrenausweis, der Risiken wie Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben transparent darstellt, sowie ein zentrales, öffentlich zugängliches Naturgefahrenportal.
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Beide Instrumente sollen Eigentümern, Kommunen und Planern helfen, Risiken realistisch einzuschätzen und Schäden bereits im Vorfeld zu vermeiden – als Ergänzung zu einem langfristig tragfähigen Versicherungsschutz.
