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Das Landgericht (LG) Frankenthal hat mit Urteil vom 17. Januar 2024 (Az.: 3 O 230/23) entschieden, dass ein Oldtimerbesitzer keinen Anspruch auf eine höhere Entschädigung aus seiner Kaskoversicherung hat, obwohl der Marktwert seines Fahrzeugs seit Vertragsabschluss deutlich gestiegen war. Das Gericht stellte klar: Wenn der Versicherte den Wert seines Oldtimers nicht regelmäßig an den tatsächlichen Marktwert anpasst, bleibt er im Schadenfall auf der Differenz sitzen.

Im betroffenen Fall hatte ein Oldtimerbesitzer sein Fahrzeug über eine spezielle Kfz-Versicherung für Oldtimer abgesichert. Bei Vertragsabschluss wurde der Marktwert seines Autos mit 36.450 Euro festgelegt. Im Jahr 2021 kam es zu einem Brand in einer Tiefgarage. Der Oldtimer wurde dabei schwer beschädigt.

Die Versicherung regulierte den Schaden und zahlte 40.095 Euro. Das entsprach 110 Prozent des vereinbarten Wertes. Der Versicherungsnehmer wollte sich damit nicht zufriedengeben. Nach einem späteren Gutachten belief sich der Wiederbeschaffungswert des Wagens nämlich auf 48.900 Euro. Die Versicherung solle also die Differenz von rund 7.800 Euro nachzahlen.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Der Versicherte habe keinen Anspruch auf eine höhere Zahlung, da die sogenannten „Sonderbedingungen Oldtimer“ klare Grenzen setzen. Diese Bedingungen sehen vor, dass die Versicherung höchstens den bei Vertragsabschluss vereinbarten Marktwert ersetzt, plus einer automatischen Vorsorge von bis zu zehn Prozent für Wertsteigerungen.

Konkret bedeutet das: Selbst wenn ein Oldtimer im Laufe der Jahre am Markt mehr wert wird, zahlt die Versicherung im Schadenfall maximal 110 Prozent der ursprünglich vereinbarten Summe. Nur wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag regelmäßig anpasst und den neuen Marktwert mitteilen lässt, kann die Versicherung im Ernstfall den höheren Wert berücksichtigen.

Das Gericht betonte, dass die Versicherung korrekt gehandelt habe. Sie habe auf Grundlage der vereinbarten Bedingungen den Höchstbetrag gezahlt. Der Kläger habe es versäumt, seine Police an die tatsächliche Wertentwicklung anzupassen.

Was das für Oldtimer-Besitzer bedeutet

Das Urteil ist ein Weckruf für alle, die ihre Klassiker über eine Kaskoversicherung abgesichert haben. Oldtimer sind keine gewöhnlichen Autos – ihr Wert verändert sich ständig, oft nach oben. Wer seinen Wagen als Liebhaberstück pflegt, investiert Zeit und Geld – doch das spiegelt sich nicht automatisch in der Versicherungssumme wider.

Für Versicherungsvermittler ergibt sich daraus ein klarer Beratungsauftrag:

  • Regelmäßige Wertprüfung: Der versicherte Marktwert sollte regelmäßig durch ein aktuelles Gutachten überprüft und an die Versicherung gemeldet werden.
  • Kundenaufklärung: Viele Oldtimerbesitzer glauben, der Versicherer erstatte automatisch den aktuellen Marktwert – das ist ein Irrtum.
  • Wertsteigerungen aktiv absichern: Manche Tarife bieten flexible Nachversicherungsklauseln oder automatische Anpassungen. Diese Optionen sollten Vermittler aktiv ansprechen.

Ein praktisches Beispiel

Wenn ein Oldtimer 2018 für 30.000 Euro versichert wurde und heute am Markt 50.000 Euro wert ist, bleibt der Versicherte im Schadenfall trotz gutem Versicherungsschutz auf 20.000 Euro sitzen, wenn er die Police nicht aktualisiert hat. Genau das zeigt das Urteil aus Frankenthal: Versicherungsverträge decken nur, was schriftlich vereinbart ist.

Versicherte und auch Vermittler stehen hier selbst in der Verantwortung, dei Policen aktuell zu halten. Eine Versicherung kann nur den Wert ersetzen, der im Vertrag steht und nicht den emotionalen oder den tatsächlichen Marktwert, wenn dieser inzwischen gestiegen ist. Vermittler sollten deshalb regelmäßig mit ihren Kunden über den aktuellen Fahrzeugwert sprechen. Sonst droht im Schadenfall teures Erwachen.

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