Die Hinterbliebenenrente zählt zu den zentralen Säulen der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll Ehepartner und Familien im Todesfall eines Versicherten finanziell absichern. Doch nicht jeder, der Anspruch hat, erhält auch tatsächlich Geld. Das zeigen aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

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Im Jahr 2024 hatten insgesamt über 5,72 Millionen Personen Anspruch auf eine Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente.

  • Knapp 5,72 Millionen davon waren verwitwete Ehepartner,
  • rund 6.700 waren geschiedene Elternteile mit minderjährigen oder behinderten Kindern.

Darunter befanden sich 387.065 Neurentner, die erstmals eine solche Rente bezogen.

Viele Renten werden auf null gekürzt

Nicht jede Hinterbliebenenrente wird tatsächlich ausgezahlt. Laut DRV blieben 571.370 Ansprüche und damit rund zehn Prozent im Jahr 2024 ohne Zahlung, obwohl alle formalen Voraussetzungen erfüllt waren. Grund dafür sind zu hohe anrechenbare Einkünfte. Diese überstiegen den gesetzlich festgelegten Freibetrag, sodass die Rente vollständig gekürzt wurde. Es handelte sich also um sogenannte Nullrenten.

Betroffen waren unter anderem:

  • 137.529 Witwen,
  • 433.721 Witwer,
  • 120 geschiedene Elternteile mit Kindern.

Von den Neurentnern erhielten 8.216 Witwen, 25.831 Witwer und 19 Ex-Partner trotz Anspruch keine Zahlung. Während ein Teil der Hinterbliebenen durch eigenes Einkommen oder Vermögen keine Rente erhält, leben andere ausschließlich von dieser Leistung. 677.621 Bestandsrentner verfügten 2024 ausschließlich über eine Hinterbliebenenrente, ohne zusätzliche Einkünfte.

Darunter waren:

  • 654.549 Witwen,
  • 21.574 Witwer,
  • 1.498 Geschiedene mit Kindern.

Bei den Neurentnern traf das auf 31.036 Personen zu. Für viele bleibt die Rente somit ein zentraler Bestandteil der Existenzsicherung. Das gilt vor allem bei älteren Frauen, die seltener über eigene ausreichende Rentenansprüche verfügen. Fast 2,43 Millionen Hinterbliebene erzielten zwar zusätzliches Einkommen, dieses lag jedoch unterhalb des Freibetrags.

Anders sah es bei 2,05 Millionen Rentnern aus: Hier wurde die Hinterbliebenenrente teilweise gekürzt, weil die Nebeneinkünfte den Freibetrag überschritten.

Besonders betroffen waren:

  • 1,45 Millionen Witwen,
  • 599.158 Witwer,
  • 2.583 Geschiedene mit Kindern.

Durchschnittszahlbetrag: Frauen erhalten fast doppelt so viel wie Männer

Insgesamt wurden 5,15 Millionen Hinterbliebenenrenten ausgezahlt. Darunter befinden sich immerhin 352.999 Neurentner.

Der durchschnittliche Zahlbetrag lag bei:

  • 702 Euro bei Neurentnern,
  • 741 Euro bei Bestandsrentnern.

Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern:

  • Witwen erhielten im Schnitt 793 Euro,
  • Witwer nur 439 Euro,
  • Geschiedene mit Kindern durchschnittlich 1.130 Euro.

Große und kleine Witwen-/Witwerrenten

Die Hinterbliebenenrente wird in zwei Formen gezahlt:

  • Kleine Witwen- oder Witwerrente: zeitlich befristet, wenn bestimmte Voraussetzungen – etwa Alter oder Kindererziehung – nicht erfüllt sind.
  • Große Witwen- oder Witwerrente: unbefristet und höher, wenn der/die Hinterbliebene bestimmte Kriterien erfüllt.

Im Jahr 2024 erhielten:

  • 1.285 Personen eine kleine Witwenrente (Ø 259 Euro),
  • 4,39 Millionen Frauen eine große Witwenrente (Ø 793 Euro),
  • 263 Männer eine kleine Witwerrente (Ø 263 Euro),
  • 753.162 Männer eine große Witwerrente (Ø 439 Euro).

Die Zahlen verdeutlichen, dass die große Witwenrente das mit Abstand wichtigste Hinterbliebenenmodell ist. Das gilt sowohl bei Bestands- als auch bei Neurentnern.