Bundeskabinett hebt Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Rentenversicherung an
Das Bundeskabinett hat die Rechengrößen in der Sozialversicherung und damit auch die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Resultierend daraus müssen sich Gutverdiener im kommenden Jahr auf höhere Sozialabgaben einstellen.

Zum Jahreswechsel 2026 werden Arbeitnehmer mit höheren Einkommen stärker zur Kasse gebeten. Das Bundeskabinett hat die jährliche Anpassung der sogenannten Rechengrößen in der Sozialversicherung beschlossen. Damit steigen sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch die in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).
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Die Anpassung folgt der allgemeinen Lohnentwicklung. Und: Die gesamtdeutsche Lohnzuwachsrate betrug im Jahr 2024 rund 5,16 Prozent. Auf dieser Basis wurden die neuen Grenzen festgelegt.
Ab 2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Rentenversicherung erstmals bundeseinheitlich auf jährlich 101.400 Euro. Monatlich steigt der Wert also von derzeit 8.050 Euro auf 8.450 Euro pro Monat. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze 2025 von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro pro Monat angehoben. Auf das komplette Jahr hochgerechnet liegt die BBG dann bei 69.750 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Pflegeversicherung wird um 3.600 Euro auf 77.400 Euro angehoben. Das entspricht einem Zuwachs von 4,9 Prozent. Damit wird der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 6.450 Euro möglich. Im Jahr 2025 lag diese Grenze bei 6.150 Euro. Der Zugang zur PKV wird also weiter erschwert.
SPD will Beitragsbemessungsgrenze der GKV massiv anheben
Damit bleibt es schließlich bei den regulären Anhebungen der Rechengrößen in der Sozialversicherung. Zuletzt hatte der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis eine deutliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung gefordert. Diese solle um rund 2.500 Euro angehoben und damit an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung anzuglichen werden. Der Vorstoß zielte darauf, die Einnahmen der GKV zu stärken und deren wachsende Defizite abzufedern.
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„Für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen dürfen wir uns keine Denkverbote auferlegen“, betonte Pantazis damals. Unterstützung erhielt er dabei von den Grünen und vom Sozialverband Deutschland (SoVD). Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen sprach sich ebenfalls für eine schrittweise Angleichung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze an die Rentenversicherung aus. „Neben umfassenden Strukturreformen ist es richtig, die Beitragsbemessungsgrenze zusammen mit der Versicherungspflichtgrenze stufenweise auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung anzuheben", sagte Dahmen. SoVD-Vorstandsvorsitzender Michaela Engelmeier ergänzte: „Der SoVD fordert schon seit vielen Jahren, die Versicherungspflichtgrenzen anzuheben und die Beitragsbemessungsgrenze zumindest auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung anzupassen"
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Auf entschiedene Ablehnung stieß der SPD-Vorstoß hingegen bei der Union und in der Wirtschaft. CDU-Gesundheitspolitiker Albert Stegemann warnte, eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze würde Arbeit und Leistung unnötig verteuern und damit dem Wirtschaftsstandort Deutschland schaden. Denn die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer wie Arbeitgebern finanziert.