Kinder und Jugendliche sind die Zukunft. Daran hat sich seit Menschen Gedenken nichts geändert. Verändert hat sich aber das Gesellschaftsbild, in dem der Nachwuchs groß wird und heranwächst. Der Wandel vollzieht sich schnell und kontinuierlich. Bestes Beispiel dafür sind die Ernährungsgewohnheiten: Fast Food gibt es inzwischen nahezu an jeder Straßenecke, und Süßigkeiten sind für viele ein fester Bestandteil der Ernährung geworden. Regelmäßiger Konsum von Burgern, Pommes, Schokolade und extrem süßen Getränken lässt in Verbindung mit einem zunehmenden Bewegungsmangel den Bodymass-Index nach oben schnellen.

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Ein BMI von > 30 ist auch bei jungen Menschen heute keine Seltenheit. 62 Prozent der erwachsenen Männer in Deutschland sind übergewichtig. In 18 Prozent der Fälle handelt es sich krankhaftes Übergewicht. Wenngleich die Zahlen bei Frauen niedriger ausfallen, so sind dennoch 42 Prozent mit überflüssigen Pfunden und 15 Prozent mit Adipositas belastet.
Diese Entwicklungen in unserer Gesellschaft finden infolgedessen auch in den Vorsorgelösungen der Lebensversicherer zur Absicherung der Arbeitskraft ihre Berücksichtigung. Nachdem ein krankhaftes Übergewicht das Risiko für Folgeerkrankungen wie zum Beispiel Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs und Schädigungen der Gelenke zur Folge haben kann, wird sich der Daumen des Antragsprüfers bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach unten drehen und – wenn überhaupt – den Einkommensschutz nur mit vertraglichen Erschwernissen durchwinken.

Hinzu kommt die Zunahme der psychischen Erkrankungen, die seit Jahren die Hauptursache für leistungspflichtige Berufsunfähigkeitsfälle sind. Das Mobiltelefon als täglicher Lebensbegleiter, eine oftmals zwanghafte Erreichbarkeit, das Leben mit Socialmedia sowie die Folgen der Kita- und Schulschließungen während der Corona-Pandemie haben auch bei den Jüngsten Spuren hinterlassen. Nach einer Untersuchung des Klinikums für Psychiatrie der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf im Juli 2020 zeigten 31 Prozent der untersuchten Kinder und Jugendlichen im Alter von drei bis 17 Jahren psychische Auffälligkeiten und über 10 Prozent waren psychisch krank. Findet sich dann in der medizinischen Vita des Antragsstellers eine länger andauernde psychotherapeutische Behandlung, bedeutet dies regelmäßig die Ablehnung eines Antrags auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Früher über später nachdenken und handeln

Die Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft erfolgt in vielen Fällen nach wie vor anlässlich des Abschlusses der beruflichen Ausbildung und des Eintritts in das Berufsleben. Doch heutzutage empfiehlt es sich, diesen Beratungsschritt bereits im Kindesalter aufzusetzen. Beinhaltet das Produktportfolio eines Lebensversicherers zudem eine qualifizierte Grundfähigkeitenversicherung, kann der Versicherungsschutz mit einer schlanken Risikoprüfung im Idealfall bereits ab dem vollendeten dritten Lebensjahr eingerichtet und damit der Gesundheitszustand in diesem sehr frühen Lebensalter „konserviert“ werden. Bietet der Tarif darüber hinaus eine BU-Wechseloption an, kann zu den in den AVB festgeschriebenen Anlässen - wie zum Beispiel zum Abschluss der Berufsausbildung beziehungsweie des Studiums und dem Start in das Berufsleben - ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung gewechselt werden.

Vor der Wahl des Anbieters und des Tarifs sollten Vermittler immer prüfen, mit welcher Rentenhöhe eine Grundfähigkeiten- in eine Berufsunfähigkeitsversicherung überführt werden kann. Auch die Frage, ob nach einem Tarifwechsel der Versicherungsschutz im Rahmen von ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantien weiter ausgebaut werden kann, sollte vor einem Vertragsabschluss geklärt werden. In jedem Fall können engagierte Vermittler den Veränderungen in unserer Gesellschaft mit einer strategisch ausgerichteten, lebensbegleitenden Vorsorgeberatung erfolgreich entgegentreten.

Autor: Alexander Schrehardt

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