Die Konsolidierung in der Versicherungslandschaft und besonders im Maklermarkt läuft weiter auf Hochtouren. Immer mehr auch mittlere und größere Maklerunternehmen in der Rechtsform GmbH oder GmbH & Co. KG werden ver- und gekauft. Damit entsteht die Frage, ob meine eine gekaufte GmbH sofort auf die eigene GmbH verschmelzen sollte. Unternehmensberater und Nachfolgeexperte Dr. Peter Schmidt geht für Versicherungsbote dem Thema auf den Grund.

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Zirka ein Viertel der Unternehmen von Versicherungsvermittlern und Finanzanlageberatern agieren als Kapitalgesellschaften. Das sind zirka 10.000 Unternehmen, die überwiegend bedingt durch die demografische Situation in den Verkauf kommen. Käufer sind meist Maklerunternehmen, die selbst eine Kapitalgesellschaft sind. Früher oder später kommt damit die Frage auf, ob es nicht sinnvoll ist, die gekaufte GmbH auf die eigene GmbH zu verschmelzen. Meine Sichtweise als Nachfolgeexperte möchte ich nachfolgend darlegen.

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Der @AssekuranzDoc

Der @AssekuranzDoc

Dr. Peter Schmidt ist Experte Personenversicherungen und Unternehmensberater im Bereich Versicherungen, Vertriebe und Makler mit langjähriger Erfahrung als Führungskraft und Vorstand bei deutschen Versicherern und twittert als @AssekuranzDoc.

Vorteile einer zeitnahen Verschmelzung von GmbHs nach dem Kauf

Eine frisch erworbene GmbH direkt mit der eigenen GmbH zu verschmelzen, klingt auf den ersten Blick nach einer schnellen und einfachen Lösung, die auch vom einen oder anderen Steuerberater – für mich eher nicht nachvollziehbar - empfohlen wird. In einem aktuellen Praxisfall in Bayern wurde vor allem das „Einsparpotential“ in der Buchführung und Bilanzierung angeführt. Dies kann durch aus zu einigen Einsparungen im Bereich von 3.000 EUR bis 5.000 EUR führen.

Weitere Vorteile können eine Vereinfachung der Unternehmensstruktur, die Realisierung von Synergieeffekten oder eine Wertsteigerung der eigenen GmbH sein. Nach einer Verschmelzung kann es zu einer Wertsteigerung des nun größeren Unternehmens kommen, was sich positiv auf die Anteile der Gesellschafter auswirkt, die somit weiterhin am Unternehmensgewinn partizipieren. Durch die dann höheren Umsätze kann es zur Stärkung der Marktposition beispielsweise gegenüber Versicherern und Maklerpools kommen. Auch Kreditverhandlungen mit Banken können dann zusätzlichen Schwung erhalten. Für eine gewünschte Verschmelzung kann auch ein entsprechender Leitfaden die Grundlage bieten.

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Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Verschmelzung auf Antrag zum Buchwert erfolgen und somit steuerneutral durchgeführt werden. Ebenso ist es möglich bestimmte Verlustvorträge der aufzulösenden GmbH bei einer Verschmelzung mit gewinnen der aufnehmen Gesellschaft steuerlich sinnvoll einzusetzen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen bestehen und der Steuerberater im M&A- Geschäft und Gesellschaftsrecht fit ist. Nicht umsonst ist hier auf die Worte WENNN und VORAUSSETZUNGEN zu achten. In der Praxis ist eine sofortige Verschmelzung von GmbHs meistens nicht empfehlenswert.

Nachteile einer zeitnahen Verschmelzung von GmbHs nach dem Kauf

Bereits an dieser Stelle empfehle ich die zeitnahe Verschmelzung von GmbHs nach dem Kauf NICHT. Die Gründe sind vielfältig, ich greife nur einige heraus. Der Hauptgrund liegt im RISIKO: Zum Zeitpunkt des Erwerbs ist häufig noch nicht vollständig klar, welche Altlasten, Verträge oder steuerlichen Themen in der übernommenen Gesellschaft schlummern. Wenn sofort verschmolzen wird, gehen diese automatisch auf die bestehende GmbH über – und damit auch alle möglichen Probleme.

Ein zweiter wichtiger Grund ist das Thema KUNDENBINDUNG. Kunden verhalten sich bei Veränderungen nicht selten wie ein scheues Reh. Gerade beim Kauf einer Makler-GmbH durch eine andere muss gegenüber dem Kunden nicht angezeigt werden. Dies führt nicht selten zu Irritationen bei Kunden und deren Abwandern. Deshalb meine Empfehlung: So wenig wie möglich in den ersten beiden Jahren ändern. Das heißt, das Büro der gekauften GmbH sollte ebenso beibehalten werden wie die Telefonnummern und die Webseite.

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Nach einem oder zwei Jahren sieht der Käufer dann auch in der separat geführten GmbH, wie diese sich entwickelt und welche nächsten Schritte gegangen werden. Allein die Angleichung der Prozesse und technischen Grundlagen der Kundenberatung und -verwaltung ist wichtiger, als ein paar Euro für die doppelte Buchführung und Bilanzierung zu sparen.

Eine Verschmelzung bedeutet Notar, Handelsregister, Bilanzen, steuerliche Begleitung – also ein recht umfangreiches und teures Verfahren. Wenn sich später herausstellt, dass die GmbH gar nicht so gut ins Unternehmen passt oder unerwartete Risiken aufweist, ist der Schaden bereits angerichtet und kaum noch zu korrigieren. Nehmen wir nur die vom Verkäufer offengelegten Daten zum Umsatz oder der Bestandscourtage. Wird sofort verschmolzen und der Bestand in einem MVP geführt, lässt sich kaum noch kontrollieren, ob die Ausgangsdaten vor dem Verkauf gestimmt haben.

Ein sofortiger Zusammenschluss einer frisch erworbenen GmbH mit der eigenen GmbH ist in der Praxis in der Regel nicht sinnvoll und kann erhebliche Nachteile mit sich bringen. Zum einen entstehen durch eine Verschmelzung erhebliche rechtliche und steuerliche Komplexitäten. Eine GmbH, die gerade erst übernommen wurde, hat oftmals noch nicht alle Risiken, Verbindlichkeiten oder steuerlichen Sachverhalte transparent offenbart. Eine sofortige Verschmelzung würde diese Unsicherheiten direkt auf die bestehende Gesellschaft übertragen und damit das Risiko erhöhen, dass Altlasten unbemerkt übernommen werden.

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Meine Empfehlung für Käufer von Makler-GmbHs

Ein behutsames Vorgehen mit einer Übergangsphase bietet die notwendige Sicherheit und Flexibilität, um spätere Nachteile zu vermeiden. Aus praktischer Sicht der von uns seit 2013 vielfach begleiteten Maklerunternehmen mit Rechtsform Kapitalgesellschaft ist es oft sinnvoller, die erworbene GmbH zunächst separat weiterzuführen. So bleibt man flexibel, kann die Gesellschaft erst einmal „kennenlernen“ und prüfen, ob sie sich wie geplant ins Unternehmen einfügt. Außerdem erweitert sich das Zeitfenster für eine durchdachte steuerliche Gestaltung – etwa im Hinblick auf Verlustvorträge oder laufende Verträge.

Es ist sinnvoll, zunächst die erworbene GmbH für eine gewisse Zeit eigenständig zu führen, um sich einen Überblick über deren wirtschaftliche Lage, die Höhe von Umsatz und Bestandsprovisionen, Vertragsbeziehungen und mögliche Haftungsrisiken zu verschaffen. Erst wenn Klarheit über diese Faktoren besteht, lässt sich fundiert entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen eine Verschmelzung tatsächlich vorteilhaft ist.

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Ein weiterer Aspekt ist die steuerliche Planung: Oftmals kann es günstiger sein, zunächst eine steuerliche Optimierung innerhalb der erworbenen GmbH vorzunehmen, bevor eine Strukturänderung wie die Verschmelzung erfolgt. Zudem kann eine sofortige Verschmelzung im Hinblick auf Verlustvorträge oder bestehende steuerliche Begünstigungen nachteilig sein, da diese unter Umständen verloren gehen.
Kurz gesagt: Erst prüfen, dann verschmelzen. Das senkt die Risiken und sorgt dafür, dass die Übernahme langfristig einen echten Mehrwert bringt.

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