Der aktuelle Funk Vorsorge-Report zur Einkommensabsicherung macht einen klaren Trend sichtbar: In der betrieblichen Altersversorgung setzen Unternehmen zunehmend auf eigenständige Risikoabsicherungen für Tod und Invalidität. Damit lösen sich die Leistungen von den klassischen Altersvorsorgeplänen, in die sie früher häufig integriert waren. Der Vorteil: eine deutlich stärkere Ausrichtung am tatsächlichen Einkommensbedarf der Beschäftigten.

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„Die Ausrichtung an den Gehaltsstrukturen ermöglicht eine bedarfsgerechtere Absicherung und erhöht die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung. Dies ist besonders wichtig angesichts der unzureichenden gesetzlichen Leistungen im Todes- und Invaliditätsfall“, erklärt Christian Till, Bereichsleiter Markets, Products & Investments bei Funk Vorsorge.

Besonders gefragt sind einjährige Risikoabsicherungspläne, die in der Regel über kollektive Biometrie-Versicherungen rückgedeckt werden. Diese bieten kostengünstigen Zugang zum Schutz ohne Gesundheitsprüfung. „Die Praxiserfahrung zeigt, dass sich diese Produktlösung nicht nur für neue Pläne eignet, sondern sich damit auch der Finanzierungsaufwand für die Rückdeckung von bestehenden Versorgungszusagen reduzieren lässt“, ergänzt Stefan Hillen, stellvertretender Bereichsleiter Markets, Products & Investments bei Funk Vorsorge.

Laut Funk bAV-Atlas 2025, der noch veröffentlicht wird, nutzen bereits mehr als ein Viertel der untersuchten Unternehmen eigenständige Risikoabsicherungspläne. Acht von zehn Plänen basieren auf kollektiven Biometrie-Versicherungen, und fast 85 Prozent davon wurden seit 2020 eingeführt. In neun von zehn Fällen erfolgt die Absicherung der gesamten Belegschaft. Besonders verbreitet sind diese Modelle in Branchen mit hohen Gehältern wie IT, Finanzwesen und Beratung.

In den meisten Fällen sichern die Unternehmen ein Todesfallkapital ab, häufig in Höhe des zweifachen Jahresgehalts. Mehr als die Hälfte der Pläne enthält zudem Invaliditätsleistungen, sei es in Form einer Rente oder einer einmaligen Kapitalleistung. Laut Funk Vorsorge liegen die typischen Absicherungshöhen bei einer Invalidenrente bei etwa 40 Prozent des Gehalts. Festbeträge spielen dagegen eine untergeordnete Rolle.