Reitbeteiligungen, Deckakte, Fohlen – warum Beratung zur Pferdehaftpflicht so komplex ist
Wer bei der Beratung zur Pferdehaftpflicht wesentliche Details übersieht, landet im Versicherungs-Minotauros. Fehlende Angaben zu Pferdenutzung, Reitbeteiligungen oder Zusatzrisiken können im Schadenfall für Kunden teuer werden. Vermittler sollten deshalb besonders aufmerksam sein, um Sackgassen in der Beratung zu vermeiden.

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In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung kann ein unbedachter Fehler schnell dazu führen, dass der Versicherungsschutz im Schadensfall entfällt oder nur eingeschränkt greift. Zahlreiche Beratungspunkte sind entscheidend. Das fängt an bei der korrekten Darstellung der Pferdenutzung, geht über das Erfassen von Reitbeteiligungen, Fremdreitern, Deck- oder Flurschäden bis hin zu Fohlenstatus oder Mietschäden. Jeder dieser Aspekte kann eine existenzielle Bedeutung haben, wenn es zu einem Schadenfall kommt. Vermittler dürfen also keineswegs nur auf den Preis achten, sondern müssen genau verstehen, wofür der Kunde welchen Schutz benötigt.
Ein zentrales Risiko entsteht bereits beim Abschluss. Hier zum Beispiel dann, wenn die Pferdenutzung falsch angegeben wird oder wichtige Angaben fehlen. Denn eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann dazu führen, dass der Versicherer die Leistung verweigert oder kürzt. Gerade bei Reitpferden, Gnadenbrotpferden oder Fohlen ändert sich das Risikoprofil erheblich und damit auch der notwendige Versicherungsschutz.
Ein weiter häufiger Stolperstein sind fehlende Zusatzdeckungen. Viele Policen enthalten standardmäßig keine Leistungen für Fremdreiterrisiken, Reitbeteiligungen, Mietsachschäden oder Deckschäden. Auch Flurschäden, die etwa bei Ausritten in der Natur an landwirtschaftlichen Flächen entstehen können, sind nicht immer automatisch mitversichert.
Ein dritter typischer Fehler liegt in der Wahl der Deckungssumme. Pferde können im Schadenfall immense Kosten verursachen, insbesondere bei Personenschäden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher Versicherungssummen von mindestens fünf Millionen Euro. Wer aus Kostengründen einen Tarif mit zu niedriger Deckungssumme wählt, riskiert im Ernstfall, dass hohe Forderungen nicht vollständig gedeckt werden.
Häufig werden auch Prozesskostenübernahmen oder Forderungsausfalldeckungen übersehen. Während manche Anbieter diese Leistungen optional anbieten, helfen sie im Streitfall beziehungsweise wenn der Schädiger nicht leistungsfähig ist und ersparen dem Pferdehalter teure Rechtsstreitigkeiten. Auch Reiter in Fremdreitkonstellationen sind in vielen Basistarifen nur unzureichend abgesichert. Oft müssen Reitbeteiligungen ausdrücklich eingeschlossen werden.
Weitere Aspekte, die häufig vernachlässigt werden, sind die Selbstbeteiligung in der Police sowie die korrekte Einstufung und Angabe des Pferdetyps. Empfehlenswert an dieser Stelle ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro zu wählen. Dadurch kann das Risiko einer Kündigung durch häufige kleine Schadenmeldungen reduziert werden. Gleichzeitig werden so die Beiträge im Zaum gehalten. Darüber hinaus kann die vertragliche Mitversicherbarkeit von Fohlen, Gnadenbrot- oder Aufzuchtpferden unterschiedlich bewertet werden und damit den späteren Leistungsanspruch beeinflussen.