BaFin straft Sutor Bank ab
Die BaFin hat gegen die Sutor Bank eine Geldbuße von über 700.000 Euro verhängt. Grund sind Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz in den Jahren 2020 bis 2022. Vor allem mangelhafte Kundeninformationen standen dabei im Fokus der Kritik.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 3. Juli 2025 eine Geldbuße in Höhe von 702.500 Euro gegen die Sutor Bank GmbH festgesetzt. Die Aufsicht sieht gleich mehrere Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565. Betroffen sind vor allem Informationspflichten gegenüber Kunden im Zusammenhang mit Riester-Altersvorsorgeprodukten und der Finanzportfolioverwaltung.
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Im Zentrum der Vorwürfe steht, dass die Sutor Bank ihre Kunden bei möglichen Vertragsänderungen für Riester-Verträge in den Jahren 2020 und 2021 nicht ausreichend über bestehende Interessenkonflikte informierte. Konkret ging es um wirtschaftliche Eigeninteressen des Unternehmens, die bei der Vertragsänderung eine Rolle spielen könnten. Die BaFin bemängelt, dass diese Konflikte den Kunden nicht in transparenter und eindeutiger Form offengelegt wurden.
Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, die Art und Herkunft möglicher Interessenkonflikte klar darzulegen. Das schreibt das Wertpapierhandelsgesetz vor. Kunden sollen so in die Lage versetzt werden, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Unterbleibt eine solche Information, liegt ein Verstoß gegen das Gesetz vor.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Informationspflicht zu wirtschaftlichen Risiken. So habe es das Geldhaus im Jahr 2020 versäumt, ihre Kunden klar und verständlich auf die mit Vertragsänderungen verbundenen Gefahren hinzuweisen. Auch hier basiert die Regelung auf dem Wertpapierhandelsgesetz. Konkret müssten Hinweise auf mögliche Vorteile stets mit einem transparenten Risikohinweis ergänzt werden. Andernfalls gelten die Informationen als unredlich, unklar oder irreführend.
Zusätzlich beanstandet die Aufsicht Verstöße in den Jahren 2021 und 2022 im Zusammenhang mit der Aufzeichnung von Telefongesprächen. Kunden, Mitarbeiter und beauftragte Personen seien nicht ausreichend über die Pflichtaufzeichnungen informiert worden. Fehlt eine solche Information, dürfen telefonisch oder elektronisch veranlasste Wertpapiergeschäfte eigentlich nicht durchgeführt werden. Auch hier sieht die Behörde klare Versäumnisse bei der Sutor Bank.
Jeder der drei Verstöße kann laut Gesetz mit Geldbußen von bis zu fünf Millionen Euro oder zehn Prozent des Gesamtumsatzes geahndet werden. Die nun verhängten 702.500 Euro liegen deutlich unter der maximal möglichen Summe, setzten aber ein deutliches Signal. Mängel bei der Kundeninformation und fehlende Transparenz werden nicht toleriert.
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